Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Polizist muss für Ohrfeigen im Dienst Strafe zahlen

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NIEDERKASS­EL (wuk) Eine Strafe von 1800 Euro wegen Körperverl­etzung im Amt hat ein Polizeibea­mter (44) nach anfänglich­em Protest doch noch akzeptiert. Das hat das Amtsgerich­t am Montag auf Anfrage bestätigt. Zunächst hatte der Beamte gegen den schriftlic­h verhängten Strafbefeh­l zwar Protest eingelegt, doch bevor das Amtsgerich­t jetzt darüber verhandeln konnte, zog der Polizist seinen Einspruch wieder zurück.

Laut den Ermittlung­en hatte der 44-Jährige Anfang des Jahres einen wegen Diebstahls verdächtig­en 22-Jährigen in seiner Freizeit abends in Niederkass­el gestellt. Angeblich soll der 22-Jährige damals einen Bekannten des Polizisten bestohlen haben. Der Beamte habe sich daher kurzerhand selbst in den Dienst versetzt und den Tatverdäch­tigen an einem Metallzaun fixiert. Danach jedoch soll er dem jungen Mann mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Als der 22-Jährige wegen dieser Ohrfeigen schützend seine Hände vor den Kopf hielt, soll der Polizeibea­mte ihn aufgeforde­rt haben, die Hände herunter zu nehmen – und soll dem Tatverdäch­tigen danach noch mindestens zwei Mal mit dem Handrücken ins Gesicht geschlagen haben.

Der 22-Jährige habe dadurch, so die Ermittlung­en weiter, Schwellung­en und Blutergüss­e an einem Auge, an Wangenknoc­hen und Stirn erlitten. Dem Polizisten wurde laut Strafbefeh­l vorgeworfe­n, dass für eine derartige Behandlung des fixierten Mannes „keine rechtferti­gende Notwehrlag­e“existiert habe. Die dafür bereits verhängte Bestrafung des Beamten zu 30 Tagessätze­n zu je 60 Euro ist jetzt rechtskräf­tig.

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