Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Noch zehren Wirte von ihren Rücklagen
Dormagener Gastronomen haben bislang keine Überbrückungshilfe bekommen. Sämtliche Kosten laufen derweil weiter. Der Hotel- und Gaststättenverband spricht von einem „Sonderopfer“des Gastrobereichs.
DORMAGEN Der Name führt in die Irre: Kein Dormagener Gastwirt hat die Novemberhilfe im November bekommen. Das ergab eine Umfrage unserer Redaktion bei den Betroffenen. Im zweiten Lockdown liefen zwar Pacht, Mieten, Löhne, Versorger, Bankkredite und alle sonstigen Kosten weiter; auf die Überbrückungshilfe warten die Betriebe jedoch nach wie vor. Während das Institut der Deutschen Wirtschaft am Montag die Gastwirte ins Visier nahm und kritisierte, die bekämen deutlich mehr als ihnen zustünde, weil im Lockdown keine Waren gekauft und verbraucht wurden – schauen die Wirte selbst aus anderen Gründen auf ihre Konten: Dort vermissen sie Zahlungseingänge, die ihre Ausgaben ausgleichen könnten.
„Es war mal von Abschlagszahlungen die Rede“, sagt der Betreiber des Hotelrestaurants „Höttche“,
„doch tatsächlich gab es die nicht.“„Man spielt mit uns“, klagt die Inhaberin des „Horremer Hofes, „obwohl wir uns an alle Hygieneauflagen gehalten haben und weder ein Mitarbeiter noch ein Gast bei uns an Corona erkrankt ist, müssen wir geschlossen bleiben.“Wenn man gleichzeitig die vollen Einkaufsstraßen in den Innenstädten sehe oder die dicht in Schulbussen stehenden Schulkinder, dann sei das „sehr befremdlich. Am besten man denkt gar nicht darüber nach, denn es ändert ja nichts.“Und Christopher Prömpler vom Ratskeller Dormagen sagt: „Eigentlich nehmen wir die Einnahmen aus dem Geschäft mit den Weihnachtsfeiern, um über den Januar und Februar hinweg zu kommen.“Das fällt jetzt komplett aus. Einzelne Firmen hätten Restaurantgutscheine für ihre Mitarbeiter geordert: „Wenigstens ein kleiner Ersatz.“
Der Sprecher des hiesigen Hotelund Gaststättenverbands, Dehoga, Thorsten Hellwig, formuliert es so: „Die Gastronomie bringt im zweiten Lockdown ein Sonderopfer, damit andere Bereiche wie der Handel, Schulen oder Kitas geöffnet bleiben können.“Deshalb kann er die Kritik des Instituts der Deutschen Wirtschaft an zu viel gezahlten Überbrückungshilfen für Restaurants und Gaststätten überhaupt nicht nachvollziehen. „Denn es handelt sich nicht um Allmosen, die wir da bekommen.“
Seit dem 23. November können die Steuerberater der Gastronomiebetriebe die sogenannte „Novemberhilfe“beantragen. 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 sollen ausgezahlt werden. Sofern
„Die Gastronomie bringt im zweiten Lockdown ein Sonderopfer für alle“
Thorsten Hellwig Dehoga ein Gasthof oder Bistro zum damaligen Zeitpunkt noch nicht existierte, wird der Oktober 2020 als Referenz genommen. Hellwig verweist darauf, dass dieser Betrag auch deshalb nicht zu viel sei, weil auch seit dem ersten Lockdown nur ein eingeschränkter Betrieb im Gastrobereich möglich gewesen sei. So habe man maximal nur jeden zweiten Platz belegen dürfen, um die Abstände zu wahren: „Auch dadurch sind Einnahmeverluste entstanden und Rücklagen verbraucht worden.“
Dass derzeit mehr Betriebe versuchen, über einen Außer-Haus-Verkauf Einnahmen zu erzielen, werde die finanzielle Schieflage nicht ausgleichen können: „Dadurch werden Verluste verringert, aber keine Überschüsse erzielt.“