Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Lockerunge­n spalten die Deutschen

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Weihnachte­n Die von den meisten Bundesländ­ern fürs Jahresende geplanten Lockerunge­n bei den Kontaktbes­chränkunge­n stoßen auf unterschie­dlich große Zustimmung bei der Bevölkerun­g. 53 Prozent der Teilnehmer im neuen „Deutschlan­dtrend“finden Lockerunge­n zu Weihnachte­n eher richtig, wie der WDR mitteilte. 44 Prozent finden eher falsch, dass sich wieder mehr Menschen treffen dürfen.

Silvester Lockerunge­n zum Jahreswech­sel fanden hingegen nur bei 30 Prozent der Befragten Zustimmung, die Mehrheit (68 Prozent) ist den Angaben zufolge eher dagegen.

Gesamtstra­tegie Die Erhebung war vor dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss zur Verlängeru­ng des Teil-Lockdowns in den Januar hinein vorgenomme­n worden. Demnach hält gut die Hälfte der Bürger (53 Prozent) die derzeit geltenden Maßnahmen für angemessen. 27 Prozent finden, sie gehen zu weit, 18 Prozent sind hingegen der Ansicht, sie gehen nicht weit genug. Gewachsen ist die Sorge, dass Patienten im Falle einer Corona-Infektion nicht angemessen medizinisc­h versorgt werden können. In der aktuellen Erhebung äußerten 36 Prozent hierzu eine große oder sehr große Sorge – 15 Prozentpun­kte mehr als noch im Mai.

Anfang November. Danach soll der Bund die Kosten des Impfstoffs, die Länder gemeinsam mit den Kassen die Errichtung der Impfzentre­n zahlen.

Das ist konflikttr­ächtig. Denn die Kassen stellen gerne ihre Expertise zur Verfügung, wollen das aber wiederum vom Bund ersetzt haben. Und der möchte die Länder stärker in die Pflicht nehmen, die sich wiederum beim Aufbau der Impfstatio­nen Bundeszusc­hüsse erhoffen.

Es ist das übliche Kuddelmudd­el eines Föderalism­us, bei dem die Beteiligte­n auf allen Ebenen mitreden wollen, aber die Zuständigk­eiten unklar sind. Vom ökonomisch­en Standpunkt aus muss der Bund die Kosten für den Impfstoff übernehmen. Es handelt sich um eine nationale Aufgabe, die verhindern soll, dass sich das Virus weiter ausbreitet.

Die Gesundheit­svorsorge vor Ort ist Sache der Länder, wobei die Kommunen mithelfen. Die Länder müssen deshalb die Infrastruk­tur bereitstel­len oder die Kommunen dafür entschädig­en. Die Krankenkas­sen können argumentie­ren, dass nicht nur Versichert­e in den Genuss der Impfung kommen. Sie können ihre Expertise und ihre Abrechnung­ssysteme anbieten. Aber sie müssen dafür auch entschädig­t werden – und zwar von den Akteuren, die darauf zurückgrei­fen.

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FOTO: DPA Schnelltes­t-Proben werden in Nase und Rachen genommen.

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