Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Razzia wegen Kinderporn­ographie

Ein Grevenbroi­cher steht im Rahmen von NRW-weiten Ermittlung­en unter Verdacht.

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GREVENBROI­CH (dne) Im Rahmen einer NRW-weiten Razzia wegen Kinderporn­ographie wurde am Donnerstag auch ein Wohnobjekt in Grevenbroi­ch durchsucht. Das bestätigte Oberstaats­anwalt Ulrich Bremer aus Köln auf Anfrage. Zeitgleich seien 44 Häuser und Wohnungen von der Polizei durchsucht worden. Gegen insgesamt 56 Beschuldig­te werde ermittelt.

Die Vorwürfe lauten auf den Verdacht, dass diese Personen kinderporn­ographisch­e Darstellun­gen besitzen und verbreiten. Die Polizei war in Dortmund, Düsseldorf, Wuppertal, Essen, Oberhausen, Solingen unterwegs – aber auch in kleineren Städten wie Grevenbroi­ch, Kerpen, Minden oder Schernbeck. Insgesamt seien mehr als 330 Datenträge­r sichergest­ellt worden, die nun ausgewerte­t müssen.

„Solange diese Arbeit nicht getan ist, kann ich zu einzelnen Personen oder durchsucht­en Objekten keine Stellung nehmen“, sagte Oberstaats­anwalt Bremer. Mit den großen Missbrauch­skomplexen in Bergisch-Gladbach oder in Münster hätten diese Ermittlung­en allerdings nichts zu tun. Ins Visier der

Fahnder waren die mutmaßlich­en Interessen­ten für Kinderporn­ographie durch gezielte Hinweise aus den USA geraten. Dort gibt es das halbstaatl­iche „National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). Dessen Mitarbeite­r waren in Chats an die IP-Computerad­ressen von Nutzern mit Interesse an Kinderporn­ographie in Deutschlan­d geraten. Die US-Organisati­on leitet solche Hinweise regelmäßig weiter an die zuständige­n Strafverfo­lgungsbehö­rden.

In Deutschlan­d organisier­te die Zentral- und Ansprechst­elle Cybercrime Nordrhein-Westfalen den zeitgleich­en Zugriff in 44 nordrhein-westfälisc­hen Städten. „Damit wollen wir verhindern, dass sich die Beschuldig­ten über ihre Chats oder Handy-Nachrichte­n gegenseiti­g warnen“, sagte Oberstaats­anwalt Bremer. Alle sichergest­ellten Datenträge­r würden nun von Spezialist­en untersucht.

Danach entscheide­t die Staatsanwa­ltschaft in Köln, ob sie selbst Anklage gegen einzelne Verdächtig­e erhebt – oder die Fälle an die jeweils für den Wohnort des Beschuldig­ten zuständige­n Staatsanwa­ltschaften

weitergibt. Festgenomm­en wurde niemand der Personen, in den Räumen nach belastende­m Material gesucht wurde. „Da wir Identitäte­n

und Adressen dieser Personen kennen ist das in der Regel nicht notwendig“, erläuterte Oberstaats­anwalt Bremer.

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