Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Razzia wegen Kinderpornographie
Ein Grevenbroicher steht im Rahmen von NRW-weiten Ermittlungen unter Verdacht.
GREVENBROICH (dne) Im Rahmen einer NRW-weiten Razzia wegen Kinderpornographie wurde am Donnerstag auch ein Wohnobjekt in Grevenbroich durchsucht. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer aus Köln auf Anfrage. Zeitgleich seien 44 Häuser und Wohnungen von der Polizei durchsucht worden. Gegen insgesamt 56 Beschuldigte werde ermittelt.
Die Vorwürfe lauten auf den Verdacht, dass diese Personen kinderpornographische Darstellungen besitzen und verbreiten. Die Polizei war in Dortmund, Düsseldorf, Wuppertal, Essen, Oberhausen, Solingen unterwegs – aber auch in kleineren Städten wie Grevenbroich, Kerpen, Minden oder Schernbeck. Insgesamt seien mehr als 330 Datenträger sichergestellt worden, die nun ausgewertet müssen.
„Solange diese Arbeit nicht getan ist, kann ich zu einzelnen Personen oder durchsuchten Objekten keine Stellung nehmen“, sagte Oberstaatsanwalt Bremer. Mit den großen Missbrauchskomplexen in Bergisch-Gladbach oder in Münster hätten diese Ermittlungen allerdings nichts zu tun. Ins Visier der
Fahnder waren die mutmaßlichen Interessenten für Kinderpornographie durch gezielte Hinweise aus den USA geraten. Dort gibt es das halbstaatliche „National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). Dessen Mitarbeiter waren in Chats an die IP-Computeradressen von Nutzern mit Interesse an Kinderpornographie in Deutschland geraten. Die US-Organisation leitet solche Hinweise regelmäßig weiter an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
In Deutschland organisierte die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen den zeitgleichen Zugriff in 44 nordrhein-westfälischen Städten. „Damit wollen wir verhindern, dass sich die Beschuldigten über ihre Chats oder Handy-Nachrichten gegenseitig warnen“, sagte Oberstaatsanwalt Bremer. Alle sichergestellten Datenträger würden nun von Spezialisten untersucht.
Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft in Köln, ob sie selbst Anklage gegen einzelne Verdächtige erhebt – oder die Fälle an die jeweils für den Wohnort des Beschuldigten zuständigen Staatsanwaltschaften
weitergibt. Festgenommen wurde niemand der Personen, in den Räumen nach belastendem Material gesucht wurde. „Da wir Identitäten
und Adressen dieser Personen kennen ist das in der Regel nicht notwendig“, erläuterte Oberstaatsanwalt Bremer.