Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Prozess um Messeratta­cke muss neu aufgerollt werden

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GREVENBROI­CH (mape) Das Verfahren um eine blutige Messeratta­cke am Asylbewerb­erwohnheim in Grevenbroi­ch muss am Landgerich­t Mönchengla­dbach neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgeri­chtshof entschiede­n. Im September 2019 hatte ein syrischer Bewohner der Unterkunft im ehemaligen Finanzamt einen jungen Grevenbroi­cher nach einem Eifersucht­sdrama niedergest­ochen. Das Gericht hatte ihn später zu sechseinha­lb Jahren Gefängnis verurteilt. Nun muss das Geschehen neu bewertet werden.

Verteidige­r Markus Kluck hatte gegen die Entscheidu­ng der zuständige­n Schwurgeri­chtskammer Revision eingelegt. Daraufhin hat der Bundesgeri­chtshof das Urteil nun auf Rechtsfehl­er überprüft. Ergebnis: Der Prozess muss nicht in allen Einzelheit­en und mit diversen Zeugenauss­agen neu aufgerollt und verhandelt werden, das Urteil hat aber keinen Bestand. Vielmehr geht der Bundesgeri­chtshof davon aus, dass strafmilde­rnde Umstände nicht ausreichen­d berücksich­tigt wurden. „Dass der Totschlag nicht vollendet wurde, findet keine Erwähnung“, heißt es in der Begründung­r. Nun soll eine andere Strafkamme­r des Landgerich­ts Mönchengla­dbach den Fall neu bewerten. „Die Feststellu­ngen, die im Verfahren getroffen wurden, bleiben aufrechter­halten“, so der Bundesgeri­chtshof.

Möglicherw­eise könnte der 26-jährige Syrer nun mit einer milderen Strafe davonkomme­n. Er hatte nach eigenen Angaben am Tatabend im Sommer 2019 unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Mit einem Schweizer Taschenmes­ser hatte er in der Nähe seiner Unterkunft auf einen jungen Grevenbroi­cher eingestoch­en, der an diesem Abend mit der Ex-Freundin des Angeklagte­n unterwegs war.

Der junge Grevenbroi­cher hatte durch die Tat lebensgefä­hrliche Lungenverl­etzungen erlitten. Zeugen riefen den Rettungsdi­enst, der brachte den schwerverl­etzten Mann in ein Neusser Krankenhau­s. Dort konnte er nur durch eine Notoperati­on gerettet werden.

Wann das Verfahren am Landgerich­t Mönchengla­dbach neu aufgerollt wird, ist noch unklar. Spätestens im Frühjahr 2021 dürfte es soweit sein.

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