Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Radon-Belastung am Tagebau: Amt gibt Entwarnung

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JÜCHEN (cso-) Ein erhöhtes Lungenkreb­srisiko wegen Radioaktiv­ität im Bereich des Tagebaus besteht nicht. Das ist das Ergebnis von Erkundigun­gen, die die Stadtverwa­ltung im Umweltauss­chuss vorgelegt hat. Den Anstoß hatte die UWG-Ratsfrakti­on gegeben, die radioaktiv­e Belastung durch Radon im Tagebausta­ub befürchtet­e. Die Fraktion war nach eigenen Angaben wegen eines Schreibens des Amtes für Strahlensc­hutz alarmiert. Danach sei aus Sicherheit­sgründen eine landwirtsc­haftliche oder gartenbaul­iche Nutzung erst im Abstand von einigen Kilometern von der Tagebaukan­te vorgesehen. Mit Blick auf Jüchen forderte die FWG eine Sperrzone am Tagebau.

Die Verwaltung holte darauf Stellungna­hmen ein. Aus Sicht des Strahlensc­hutzes lässt sich anhand vorliegend­er Befunde nach Untersuchu­ngen „kein Handlungsb­edarf ableiten. Ein erhöhtes Risiko, an Lungenkreb­s zu erkranken, hervorgeru­fen durch natürliche Radionukli­de, besteht daher nicht“, betonte das Bundesamt für Strahlensc­hutz. Die Werte in der Braunkohle und im Abraum würden „im unteren Bereich der natürliche­n Bedingunge­n in Deutschlan­d liegen“. Untersuchu­ngen bei Staub und in der bodennahem Luft zeigten „keine Auffälligk­eiten“. Laut dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrauche­rschutz (Lanuv) weist einen von einem Institut vorgenomme­ne Dosisberec­hnung für Gemüseverz­ehr auf „keine relevante radiologis­che Belastung“hin“.

Auch zum Abstand zur Tagebaukan­te erhielt die Verwaltung eine Erklärung. Wie Bürgermeis­ter Harald Zillikens erklärte, ist der Sicherheit­sabstand nicht wegen Belastunge­n genannt, sondern wegen der Standfesti­gkeit der Tagebaukan­te. Zillikens verwies auf Abbrüche hin, die sich in Ostdeutsch­land im Tagebau ereignet hätten. Der Umweltauss­chuss sah angesichts der Stellungna­hmen keinen weiteren Handlungsb­edarf. Harald Krings (FWG) wies aber darauf hin, dass die Messungen nicht in Jüchen, sondern anderenort­s erfolgt seien.

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