Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Neuer Schiedsmann kommt aus dem Rommerskirchener Karneval
ROMMERSKIRCHEN Vor einer Woche wurde Jürgen Lorenz vom Amtsgericht Grevenbroich als Schiedsmann von Rommerskirchen vereidigt. Der in der Gemeinde tief verwurzelte neue Mann ist prädestiniert für dieses Amt. Lernen kann man es nicht, auch kein Studium ist dafür vorgesehen. Man wird ernannt. Allerdings: Die Kandidaten sollten bekannt und im Gemeinwesen vernetzt sein. Das ist beim Vorsitzenden des Karnevalvereins Rut-Wieß gegeben. Und so fiel die Entscheidung für den Jürgen Lorenz einstimmig aus.
Jetzt übt er das Amt des Schiedsmanns im Schiedsbezirk II der Gemeinde aus, der sich von Nettesheim, Butzheim, Frixheim und Anstel über Evinghoven, Ückinghaven, Deelen und Oekoven bis nach Widdeshoven, Hoeningen, Ramrath und Villa erstreckt. Bei außergerichtlichen Schlichtungen kann einiges zusammenkommen, um die Justiz zu entlasten. Nachbarschaftskonflikte schlagen hier vor allem zu Buche.
Erst wenn strafrechtlich relevante Dimensionen erreicht werden, sind Schiedsleute nicht mehr zuständig.
Der 2015 in den Ruhestand getretene technische Einkäufer bei RWE packt es an, freut sich darauf und ist es ohnehin gewohnt, stets alles unter einen Hut zu bringen. Er habe sich lange überlegt, ob er nicht noch „irgendwas für die Gemeinde machen könnte“. Dazu hat Jürgen Lorenz, der im Tambourkorps Oekoven ebenso aktiv war wie bei den Jecken der Oekovener Köttelbachschiffer oder als Trainer für die Tanzgruppen der Karnevalistinnen in der Katholischen Frauengemeinschaft Nettesheim, nun Gelegenheit. Rommerskirchens Bürgermeister Martin Mertens ist rundum zufrieden mit diesem Mann in diesem Amt. Und Lorenz' Vorgänger Stephan Kunz dankt der Bürgermeister für seine langjährige Tätigkeit: „Bei einer Vielzahl der Fälle konnte er eine Lösung finden, die für alle Beteiligten in Ordnung war.“
Den besten Ausgleich zu erreichen, abgewogen zu argumentieren und aufmerksam zuzuhören, darauf wird es für Jürgen Lorenz ankommen. In kniffligen Situationen die Spannung herauszunehmen und die Vorteile eines Kompromisses für beide Seiten zu beschreiben, wird seine Aufgabe sein. Nur wenn Streithähne partout nicht wollen, bleibt nur der Gang zum Gericht, obwohl der dann für den rechtlich Unterlegenen teuer werden kann. Ein Aspekt könnte die Einigung begünstigen: wenn beide Parteien der Einladung zum Schiedsverfahren überhaupt folgen würden.