Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bußgeld bis zu 50.000 Euro für Fällen und Schädigung von Bäumen
JÜCHEN Vor die 100 Jahre alte Rosskastanie an der Gartenstraße hatten sich im Juli vergangenen Jahres Paul Quack und Gerolf Hommel nicht nur fürs Foto in unserer Zeitung gestellt. Die FWG- und Nabu-Mitglieder stellten sich auch im übertragenen Sinne vor den Baum, um gegen die geplante Fällung zu verhindern. Laut FWG-Chef Gerolf Hommel ist dies auch auf politischer Ebene erfolgreich gewesen. Der Nabu hatte zuvor ein eigenes Baumgutachten eingeholt. Das widerlegte die Einschätzung der Stadt, der durch einen Hagelschaden betroffene Baum könne nicht erhalten bleiben. Es wird nun zwar auf der Wiese an der Gartenstraße gebaut – aber um den Baum herum, wie Hommel meldet. Der Bebauungsplan soll jetzt dementsprechend geändert werden.
Dieser Erfolg beflügelt Quack und Hommel gemeinsam mit FWG-Fraktionsmitglied Harald Krings zu der Forderung nach einer Baumsatzung für das gesamte Jüchener Stadtgebiet. Quack und Krings haben einen Satzungstext entworfen. Darüber soll in der nächsten Umweltausschuss-Sitzung am 10. Juni beraten werden. So bleibt Zeit für Fraktionen und Verwaltung, sich zum Baumschutz in Jüchen zu positionieren. Jüchen gehört zu den waldärmsten Kommunen weit und breit, wie auch
Bürgermeister Harald Zillikens immer wieder hervorhebt.
Der unserer Redaktion vorliegende Satzungsentwurf sieht auch Bestrafungen vor. Ein Verstoß gegen die Baumsatzung soll nach Vorstellung von FWG und Nabu als Ordnungswidrigkeiten nach dem Landschaftsgesetz geahndet werden. Dabei beziehen sich die Antragsteller auf Satzungen, mit denen auch bereits in vielen anderen Kommunen vor allem wertvolle alte Bäume geschützt werden: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig geschützte Bäume entfernt, zerstört, schädigt oder in
Harald Zillikens Bürgermeister ihrem Aufbau wesentlich verändert, muss demnach mit einer Buße bis zu 50.000 Euro rechnen.“Ausnahmen sollen zwar auf Antrag möglich sein. Aber geschützte Bäume sollen künftig auch (bei Bauvorhaben) schon in den Lageplan eingetragen werden.
Es sollen mit Hilfe der Satzung Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern geschützt werden. Solche Bäume sollen auch ausdrücklich in den Bebauungsplänen
aufgeführt werden, um sie zu erhalten oder zumindest Ersatzanpflanzungen nachzuweisen. Auch die Veränderung des Aufbaus, die das Wachstum und das natürlich Aussehen des Baumes verändern, sollen verboten werden. Wer Baumkronen oder -wurzeln schädigt, soll nach Vorstellung von FWG und Nabu künftig auch bestraft werden können. Denn durch solche Schädigungen könnten Bäume absterben.
Zu den Verboten in der Baumsatzung soll auch die Befestigung der Flächen mit einer wasserundurchlässigen Decke, also mit Asphalt oder Beton, gehören. Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen, Lagern oder Ausschütten von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen oder sonstigen Abwässern stehen ebenfalls auf der Verbotsliste, zu der auch austretende Gase oder Unkrautvernichtungsmittel gehören sollen. Dieser Entwurf soll aber das fachgerechte Verpflanzen geschützter Bäume auf demselben Grundstück ebenso ermöglichen und erlauben wie fachgerechte Baumsanierungen oder Pflege und Sicherung von Bäumen, die auf öffentlichen Grünflächen stehen. Zur Abwehr von Gefahr, etwa wenn ein sturmgeschädigter Baum einzustürzen droht, müsste diese drohende Gefahr laut der Baumschutzsatzung der Stadt unverzüglich gemeldet und begründet werden.
„Jüchen gehört zu den waldärmsten Kommunen im ganzen Land“