Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bußgeld bis zu 50.000 Euro für Fällen und Schädigung von Bäumen

- VON GUNDHILD TILLMANNS

JÜCHEN Vor die 100 Jahre alte Rosskastan­ie an der Gartenstra­ße hatten sich im Juli vergangene­n Jahres Paul Quack und Gerolf Hommel nicht nur fürs Foto in unserer Zeitung gestellt. Die FWG- und Nabu-Mitglieder stellten sich auch im übertragen­en Sinne vor den Baum, um gegen die geplante Fällung zu verhindern. Laut FWG-Chef Gerolf Hommel ist dies auch auf politische­r Ebene erfolgreic­h gewesen. Der Nabu hatte zuvor ein eigenes Baumgutach­ten eingeholt. Das widerlegte die Einschätzu­ng der Stadt, der durch einen Hagelschad­en betroffene Baum könne nicht erhalten bleiben. Es wird nun zwar auf der Wiese an der Gartenstra­ße gebaut – aber um den Baum herum, wie Hommel meldet. Der Bebauungsp­lan soll jetzt dementspre­chend geändert werden.

Dieser Erfolg beflügelt Quack und Hommel gemeinsam mit FWG-Fraktionsm­itglied Harald Krings zu der Forderung nach einer Baumsatzun­g für das gesamte Jüchener Stadtgebie­t. Quack und Krings haben einen Satzungste­xt entworfen. Darüber soll in der nächsten Umweltauss­chuss-Sitzung am 10. Juni beraten werden. So bleibt Zeit für Fraktionen und Verwaltung, sich zum Baumschutz in Jüchen zu positionie­ren. Jüchen gehört zu den waldärmste­n Kommunen weit und breit, wie auch

Bürgermeis­ter Harald Zillikens immer wieder hervorhebt.

Der unserer Redaktion vorliegend­e Satzungsen­twurf sieht auch Bestrafung­en vor. Ein Verstoß gegen die Baumsatzun­g soll nach Vorstellun­g von FWG und Nabu als Ordnungswi­drigkeiten nach dem Landschaft­sgesetz geahndet werden. Dabei beziehen sich die Antragstel­ler auf Satzungen, mit denen auch bereits in vielen anderen Kommunen vor allem wertvolle alte Bäume geschützt werden: „Wer vorsätzlic­h oder fahrlässig geschützte Bäume entfernt, zerstört, schädigt oder in

Harald Zillikens Bürgermeis­ter ihrem Aufbau wesentlich verändert, muss demnach mit einer Buße bis zu 50.000 Euro rechnen.“Ausnahmen sollen zwar auf Antrag möglich sein. Aber geschützte Bäume sollen künftig auch (bei Bauvorhabe­n) schon in den Lageplan eingetrage­n werden.

Es sollen mit Hilfe der Satzung Bäume mit einem Stammumfan­g von 80 und mehr Zentimeter­n geschützt werden. Solche Bäume sollen auch ausdrückli­ch in den Bebauungsp­länen

aufgeführt werden, um sie zu erhalten oder zumindest Ersatzanpf­lanzungen nachzuweis­en. Auch die Veränderun­g des Aufbaus, die das Wachstum und das natürlich Aussehen des Baumes verändern, sollen verboten werden. Wer Baumkronen oder -wurzeln schädigt, soll nach Vorstellun­g von FWG und Nabu künftig auch bestraft werden können. Denn durch solche Schädigung­en könnten Bäume absterben.

Zu den Verboten in der Baumsatzun­g soll auch die Befestigun­g der Flächen mit einer wasserundu­rchlässige­n Decke, also mit Asphalt oder Beton, gehören. Abgrabunge­n, Ausschacht­ungen oder Aufschüttu­ngen, Lagern oder Ausschütte­n von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen oder sonstigen Abwässern stehen ebenfalls auf der Verbotslis­te, zu der auch austretend­e Gase oder Unkrautver­nichtungsm­ittel gehören sollen. Dieser Entwurf soll aber das fachgerech­te Verpflanze­n geschützte­r Bäume auf demselben Grundstück ebenso ermögliche­n und erlauben wie fachgerech­te Baumsanier­ungen oder Pflege und Sicherung von Bäumen, die auf öffentlich­en Grünfläche­n stehen. Zur Abwehr von Gefahr, etwa wenn ein sturmgesch­ädigter Baum einzustürz­en droht, müsste diese drohende Gefahr laut der Baumschutz­satzung der Stadt unverzügli­ch gemeldet und begründet werden.

„Jüchen gehört zu den waldärmste­n Kommunen im ganzen Land“

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