Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Rhein-Kreis mildert Corona-Notbremse mit Test-Option

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RHEIN-KREIS (NGZ) Bereits am Donnerstag hatte der Rhein-Kreis Neuss an drei aufeinande­r folgenden Tagen einen Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt über 100 (am Donnerstag betrug der Wert 110,0) gemeldet. Grundsätzl­ich wird dann vom Land NRW die sogenannte Corona-Notbremse gezogen. Aber das Land hat ein Hintertürc­hen offengelas­sen: die „Test-Option“. Der Rhein-Kreis gehört zu den Gebietskör­perschafte­n, die davon Gebrauch machen, um derzeit bestehende Lockerunge­n in eingeschrä­nktem Umfang und unter bestimmten Voraussetz­ungen zu erhalten. Eine entspreche­nde Allgemeinv­erfügung hat die Kreisverwa­ltung am Karfreitag veröffentl­icht. Sie tritt am Dienstag, 6. April, in Kraft.

Nach der Verfügung sind folgende Angebote – oft mit Terminbuch­ung – nach dem Inkrafttre­ten nur noch mit einem tagesaktue­llen negativen

Schnell-Test möglich: Zutritt zu Bibliothek­en und Archiven, Besuch von Museen, Kunstausst­ellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstät­ten und ähnlichen Einrichtun­gen, Freizeitsp­ort von Kindern in Gruppen von maximal 20 Personen, Besuch von zoologisch­en Gärten, Tierparks, botanische­n Gärten, Garten- und Landschaft­sparks. Außerdem gilt die Regelung für Geschäfte, die aktuell per Click&Meet betreten werden dürfen, und für Handwerks- und Dienstleis­tungen, bei denen ein Abstand von 1,50 Meter zum Kunden nicht eingehalte­n werden kann, zum Beispiel kosmetisch­e Maniküre, Massagen, Tätowierun­g und Piercen. Die Verfügung kann frühestens wieder aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis drei Tage in Folge unter 100 liegt und das Land die Aufhebung der Notbremse für den Kreis feststellt. Darüber hinaus steht der Astrazenec­a-Impfstoff für Menschen ab 60 Jahre bereit. Die Terminieru­ng soll von 3. bis 5. April über die Buchungssy­steme der Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen unter www.116117.de oder telefonisc­h unter 116 117 möglich sein.

Info Die neue Allgemeinv­erfügung des Kreises ist unter www.rhein-kreis-neuss. de/bekanntmac­hungen einsehbar.

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