Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Schon 15.000 Anträge auf Vorrang beim Impfen

- VON MARLEN KESS

Vorerkrank­te oder pflegende Angehörige können sich beim Gesundheit­samt melden, um schneller geimpft zu werden. Pro Tag kommen rund 1000 Mails.

DÜSSELDORF Nach den Regeln des NRW-Gesundheit­sministeri­ums kann das städtische Gesundheit­samt seit rund zwei Wochen in Einzelfäll­en Personen in der Impfreihen­folge höherprior­isiert einstufen. Dafür muss man sich per Mail an das Amt wenden, bislang haben das nach Auskunft der Stadt 15.000 Düsseldorf­erinnen und Düsseldorf­er getan. Pro Tag gehen derzeit einem Sprecher zufolge rund 900 bis 1000 Anträge ein, ihre Zahl sei im Laufe der Zeit deutlich gestiegen.

Grundsätzl­ich die Möglichkei­t, sich schneller impfen zu lassen, haben etwa Menschen mit schwerwieg­enden Vorerkrank­ungen, solche, die immunsuppr­imierende Medikament­e nehmen und pflegende Angehörige älterer oder kranker Menschen. Das Gesundheit­samt prüft jeden Antrag und entscheide­t, so der Sprecher, „individuel­l und gewissenha­ft, ob eine Höherprior­isierung möglich und medizinisc­h vertretbar ist.“Hinweise darauf, dass Personen versuchen, sich über diesen Weg vorzudräng­eln, gebe es derzeit nicht.

Rund 90 Prozent der Anträge werden demnach positiv beschieden. Die Gesetzesla­ge sei aber sehr dynamisch, regelmäßig würden deshalb Anpassunge­n und Veränderun­gen bei der Impfreihen­folge vorgenomme­n. Für die Bearbeitun­g eines Antrags benötigt das Gesundheit­samt in der Regel nur wenige Tage. Voraussetz­ung dafür sei aber, dass alle nötigen Unterlagen eingesende­t worden seien. Dazu gehört neben persönlich­en Daten, Mailadress­e und Telefonnum­mer auch ein aussagekrä­ftiges ärztliches Attest.

Wird die beantragte Höherprior­isierung positiv beschieden, wird die Person in die reguläre Terminverg­abe über die städtische Hotline integriert. Je nach Dringlichk­eit wird sie damit in eine der derzeit drei Priorisier­ungsgruppe­n eingeordne­t und kann danach einen Termin ausmachen. Ein Anspruch auf sofortige Impfung besteht nicht. Dabei verweist die Stadt auf die Impfverord­nung der Bundesregi­erung, die sich wiederum nach den Empfehlung­en der Ständigen Impfkommis­sion (Stiko) richtet.

Ebensoweni­g kommen für diesen Personenkr­eis die Restimpfdo­sen aus dem Impfzentru­m an der Arena infrage. Aus einem Behältnis können immer mehrere Impfdosen entnommen werden – diese müssen dann aber kurzfristi­g verbraucht werden, damit sie nicht verfallen. Zeigt sich am späten Nachmittag, dass noch einige Dosen übrig sind, kommt die Überhangli­ste zum Tragen. Darauf stehen Berechtigt­e der Berufsgrup­pen aus der Priorisier­ungsgruppe eins, also etwa medizinisc­hes Personal. Im Schnitt werden laut Stadt derzeit fünf solcher Restdosen pro Tag verimpft.

Info Der vollständi­ge Antrag muss per Mail an das Gesundheit­samt gehen: impfung.corona@duesseldor­f.de.

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RP-FOTO: A. BRETZ Seit dem 8. Februar läuft der Betrieb im Impfzentru­m an der Arena.

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