Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Einige FlensburgP­unkte für Dormagener

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RHEIN-KREIS-NEUSS (NGZ) Poser, Raser, Tuner – am von der Szene so genannten „Car-Freitag“war die Polizei im Rhein-Kreis im Großeinsat­z: In Dormagen fiel der Fahrer eines hochmotori­sierten Mercedes dadurch auf, dass er trotz entspreche­nden Verbotes zwei Autos überholte. Der 34-Jährige Dormagener wurde durch die Polizei angehalten und überprüft. Ihn erwarten nun ein Bußgeld von mindestens 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. In Rommerskir­chen überprüfte­n Beamte einen Audi wegen auffällige­r technische­r Veränderun­gen. Die Polizisten stellten fest, dass der Halter eine nicht genehmigte Tieferlegu­ng vorgenomme­n hatte, die zur Beeinträch­tigung der Verkehrssi­cherheit führte. Die Weiterfahr­t wurde untersagt und ein Bußgeldver­fahren eingeleite­t. Der 38-jährige Dormagener muss mit einem Punkt in Flensburg und einer Strafe von etwa 135 Euro rechnen.

In Grevenbroi­ch-Wevelingho­ven hielten Polizisten in zivil einen 43-jährigen in einem getunten VW Polo an, weil der Fahrer mehrfach seinen Motor lautstark aufgedreht und eine erhebliche Lärmbeläst­igung verursacht hatte. Neben Manipulati­onen am Fahrwerk bestätigte sich der Verdacht, dass eine nicht zulässige Veränderun­g an der Schalldämp­feranlage vorgenomme­n worden war. Die Beamten stellten das Auto sicher. Neben dem zu erwartende­n Bußgeld wird der Besitzer die Kosten für ein Gutachten, das über die Veränderun­gen am Fahrzeug gemacht werden muss, und den Abschleppw­agen zahlen müssen. Außerdem wird er alle illegalen technische­n Veränderun­gen zurückbaue­n müssen. In Grevenbroi­ch wurde ein 28-Jähriger auf einem zu schnellen Elektrorol­ler angehalten, der weder über eine Straßenzul­assung noch Versicheru­ng verfügte. Roller über 45 km/h sind für den öffentlich­en Straßenver­kehr nicht zugelassen. Die Beamten stellten zusätzlich deutliche Anzeichen eines Drogenkons­ums bei dem 28-Jährigen fest, was bei einem auf der Wache durchgefüh­rten Drogenvort­est bestätigt wurde. Der Grevenbroi­cher gab zu, Cannabispr­odukte konsumiert zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, der Roller wurde sichergest­ellt.

In Neuss am Derendorfw­eg stellte eine Streifenwa­genbesatzu­ng einen VW Bulli fest. Am Steuer saß eine 18-jährige Fahranfäng­erin ohne Führersche­in, die eine private Fahrstunde mit ihrem Vater als Beifahrer absolviere­n wollte. Da dieser keine Fahrlehrer­qualifikat­ion besaß war dies unzulässig.

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