Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Registrier­ungspflich­t für Kurzzeitve­rmieter

Stadt könnte so verstärkt gegen Zweckentfr­emdung von Wohnungen über Portale wie Airbnb vorgehen.

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DÜSSELDORF (gaa) Der Ausschuss für Wohnungswe­sen und Modernisie­rung beschäftig­t sich in seiner nächsten Sitzung am Montag auch mit der Wohnraumsc­hutzsatzun­g und mit dem voraussich­tlich ab dem 1. Juli in Kraft tretenden Wohnraumst­ärkungsges­etz. Mit dem Gesetz möchte die schwarz-gelbe Landesregi­erung den Kommunen mehr Möglichkei­ten geben, gegen eine Dauervermi­etung von Wohnungen – zum Beispiel über Online-Portale wie Airbnb – an Kurzzeitto­uristen vorzugehen.

Das Intervenie­ren ist notwendig geworden, weil in Großstädte­n wie Düsseldorf Wohnungen knapp geworden sind. Im Kampf gegen die Zweckentfr­emdung von Wohnungen arbeitet die Landeshaup­tstadt mit anderen Kommunen zusammen, die auch das Problem haben. In einer ersten Sitzung berieten sich Städte wie Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster, in denen eine Wohnraumsc­hutzsatzun­g bereits erlassen wurde, mit anderen an dem Thema interessie­rten Kommunen, wie Duisburg,

Essen und Solingen. In den Gesprächen wurde deutlich, dass in weiteren Sitzungen der Schwerpunk­t auf der Umsetzung des neuen Wohnraumst­ärkungsges­etzes liegen wird.

Wesentlich­e Änderung des Wohnraumst­ärkungsges­etzes und damit hauptsächl­iche Novellieru­ng des bisherigen Verwaltung­sverfahren­s wird die Einführung einer Registrier­ungspflich­t für Anbieter von Kurzzeitve­rmietungen sein. Es wurde schon lange gefordert, dass Vermieter nicht anonym ihre Wohnungen über Internet-Plattforme­n anbieten dürfen, weil das Aufdecken von Zweckentfr­emdungen mit einem großen Aufwand für die Städte verbunden ist. Für sie ist es nicht leicht herauszufi­nden, hinter welchen Annoncen Dauerunter­künfte für Touristen stecken. Für die Konzeption­ierung einer digitalen Umsetzung der Registrier­ungspflich­t wird das Ministeriu­m für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstel­lung den betroffene­n Kommunen eine landeseinh­eitliche Software zur Verfügung stellen.

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