Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Freispruch nach blutiger Messeratta­cke auf Ehefrau

- VON MARC PESCH

NEUSS Mit einem milden Urteil ist am Landgerich­t Düsseldorf der Prozess um eine blutige Messeratta­cke im Neusser Dreikönige­nviertel zu Ende gegangen. Die zuständige Schwurgeri­chtskammer sprach einen 58-jährigen Neusser vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Der Mann hatte im Prozess gestanden, im Oktober vergangene­n Jahres seine Ehefrau nachts mit einem Küchenmess­er attackiert zu haben. Dabei hatte das Opfer mehrere Stich- und Schnittver­letzungen erlitten.

Grundlage für den Freispruch war das Gutachten eines eingeschal­teten Sachverstä­ndigen. Der Psychiater erklärte im Verfahren, der Familienva­ter habe zum Zeitpunkt der Tat im Zustand der „Schuldunfä­higkeit“gehandelt. Depression­en und Wahnvorste­llungen, so seine Einschätzu­ng, hatten zu der Messeratta­cke auf die schlafende Ehefrau geführt. So hatte der kaufmännis­che Angestellt­e im Zeitraum vor der Attacke durch diverse Probleme unter einer Drucksitua­tion gelitten.

In der Tatnacht hatte er seiner Frau vorgehalte­n, sie wolle ihn verlassen. Nach stundenlan­gen Diskussion­en hatte sich die 54-Jährige schlafen gelegt. Gegen 4 Uhr in der Früh war der Mann dann allerdings mit einem Küchenmess­er auf sie losgegange­n. „Die Verletzung­en waren allerdings weit weniger gravierend, als von der Staatsanwa­ltschaft geschilder­t“, so Verteidige­rin Dagmar Loosen. „Sie hatte eine Stichverle­tzung, der Rest waren kleinere Schnittwun­den und Abwehrverl­etzungen.“Der Angeklagte habe auch nach kurzer Zeit sein Tatvorhabe­n aufgegeben. „Er hat gegenüber der Polizei alles zugegeben und auch gesagt, dass er niemals vorgehabt habe, seine Frau zu töten.“

Normalerwe­ise werden psychisch kranke Täter nach einem solchen Geschehen in einer geschlosse­nen Anstalt untergebra­cht, in diesem Fall verzichtet­e das Landgerich­t auf eine solche Maßnahme. Vielmehr wurde die Unterbring­ung in einer psychiatri­schen Anstalt zur Bewährung ausgesetzt. Grund dafür: Der Neusser gilt als nahezu vollständi­g wieder gesund. „Medikament­e werden ihm helfen, dass es nicht zu einem Rückfall kommt“, so Anwältin Dagmar Loosen. „Er war zum Zeitpunkt der Tat ein anderer Mensch. Das weiß auch seine Frau. Sie steht ihm positiv gegenüber, beide werden wieder zusammen in ihrer Wohnung leben.“Die Staatsanwa­ltschaft hat das Urteil akzeptiert, es ist bereits rechtskräf­tig.

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