Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Freispruch nach blutiger Messerattacke auf Ehefrau
NEUSS Mit einem milden Urteil ist am Landgericht Düsseldorf der Prozess um eine blutige Messerattacke im Neusser Dreikönigenviertel zu Ende gegangen. Die zuständige Schwurgerichtskammer sprach einen 58-jährigen Neusser vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Der Mann hatte im Prozess gestanden, im Oktober vergangenen Jahres seine Ehefrau nachts mit einem Küchenmesser attackiert zu haben. Dabei hatte das Opfer mehrere Stich- und Schnittverletzungen erlitten.
Grundlage für den Freispruch war das Gutachten eines eingeschalteten Sachverständigen. Der Psychiater erklärte im Verfahren, der Familienvater habe zum Zeitpunkt der Tat im Zustand der „Schuldunfähigkeit“gehandelt. Depressionen und Wahnvorstellungen, so seine Einschätzung, hatten zu der Messerattacke auf die schlafende Ehefrau geführt. So hatte der kaufmännische Angestellte im Zeitraum vor der Attacke durch diverse Probleme unter einer Drucksituation gelitten.
In der Tatnacht hatte er seiner Frau vorgehalten, sie wolle ihn verlassen. Nach stundenlangen Diskussionen hatte sich die 54-Jährige schlafen gelegt. Gegen 4 Uhr in der Früh war der Mann dann allerdings mit einem Küchenmesser auf sie losgegangen. „Die Verletzungen waren allerdings weit weniger gravierend, als von der Staatsanwaltschaft geschildert“, so Verteidigerin Dagmar Loosen. „Sie hatte eine Stichverletzung, der Rest waren kleinere Schnittwunden und Abwehrverletzungen.“Der Angeklagte habe auch nach kurzer Zeit sein Tatvorhaben aufgegeben. „Er hat gegenüber der Polizei alles zugegeben und auch gesagt, dass er niemals vorgehabt habe, seine Frau zu töten.“
Normalerweise werden psychisch kranke Täter nach einem solchen Geschehen in einer geschlossenen Anstalt untergebracht, in diesem Fall verzichtete das Landgericht auf eine solche Maßnahme. Vielmehr wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zur Bewährung ausgesetzt. Grund dafür: Der Neusser gilt als nahezu vollständig wieder gesund. „Medikamente werden ihm helfen, dass es nicht zu einem Rückfall kommt“, so Anwältin Dagmar Loosen. „Er war zum Zeitpunkt der Tat ein anderer Mensch. Das weiß auch seine Frau. Sie steht ihm positiv gegenüber, beide werden wieder zusammen in ihrer Wohnung leben.“Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil akzeptiert, es ist bereits rechtskräftig.