Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Neue Corona-Auflage stoppt Minigolf

Simone Pickel musste wegen geänderter Verordnung schließen. „Dabei haben wir 2800 Quadratmet­er Platz im Freien.“

- VON CARSTEN SOMMERFELD

GUSTORF Simone Pickel versteht die Welt nicht mehr: Im März war sie auf ihrer Minigolf-Anlage am Torfsteche­rweg in Gustorf in die neue Saison gestartet, mit Hygiene-Konzept und Speisen nur zum Mitnehmen, der Biergarten blieb zu. Doch am Sonntag durfte die Betreiberi­n der Anlage vorerst zum letzten Mal die Tür öffnen. Die 48-Jährige, die die Anlage mit 18 Bahnen seit 14 Jahren mit viel Herzblut betreibt, musste schließen – wegen einer Änderung in den Corona-Auflagen. „Ich kann das einfach nicht nachvollzi­ehen. Wir haben hier einen rund 2800 Quadratmet­er großen Platz und sind an der frischen Luft. Virologen sagen doch immer wieder, dass im Freien die Ansteckung­sgefahr nicht so hoch ist“, erklärt sie.

Die Verordnung Nötig macht das vorübergeh­ende Aus eine kurze, geänderte Passage in der aktuellen, seit Montag gültigen Fassung der bis zum 26. April verlängert­en Coronaschu­tzverordnu­ng des Landes.

„Auf die Änderung sind wir per Zufall gestoßen“, sagt Ehemann Andreas Pickel. „Wir sind bislang davon ausgegange­n, dass es sich bei der Minigolf-Anlage um eine Sportstätt­e handelt.“Nun las er in der aktualisie­rten Verordnung unter dem Paragrafen für Freizeit- und Vergnügung­sstätten, dass neben (unter anderem) Freizeitpa­rks und Indoor-Spielplätz­en jetzt auch „Minigolfan­lagen, Hochseilgä­rten, Kletterpar­ks“der Betrieb untersagt ist.

Wie eine Sprecherin des NRW-Gesundheit­sministeri­ums erklärte, wurde die Änderung „zur Klarstellu­ng vorgenomme­n“: Auch bisher seien Minigolfan­lagen als Freizeitan­lagen eingestuft worden. „Da es jedoch vermehrt Anfragen zu solchen Freizeitei­nrichtunge­n gab, ist eine klarstelle­nde Regelung erfolgt.“

Von der neuen Regelung ausgenomme­n ist laut Verordnung das Training von Berufsspor­tlern oder berufsbezo­genen Prüfungen. Doch diese Ausnahmen helfen ihr nicht. Simone Pickel hat dafür kein Verständni­s. „Wir versuchen doch, den Menschen, den Familien mit Kindern, trotz der Pandemie ein bisschen Normalität zu bieten. Und im vergangene­n Jahr hat es doch auch funktionie­rt“, sagt sie.

Schließung und Wiederöffn­ung Zwar musste der Betrieb auf der Minigolfan­lage während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 schließen, doch ab Mai vergangene­n Jahres ging es mit etlichen Desinfekti­onsspender­n, Abstandsre­geln und digitalisi­erter Speisekart­e weiter. „Das Speiseange­bot konnte per QR-Code abgerufen werden, damit niemand eine Speisekart­e berühren musste“, schildert Simone Pickel die Vorsichtsm­aßnahme. Und die 18 Bahnen würden mehrere Meter auseinande­r liegen, sodass ausreichen­d Abstand vorhanden sei.

Die Folgen Trotz der Wiedereröf­fnung habe sie im vergangene­n Jahr etwa 70 Prozent Umsatzeinb­ußen erlitten. „Als wir wieder öffnen konnten, waren etliche Feiertage, an denen sonst viele Menschen zu uns kommen, bereits vorbei.“Nun hoffte sie auf 2021.

Der Saisonstar­t sei zwar wegen des oft schlechten Wetters schleppend verlaufen, „mancher hat wohl auch wegen der Pandemie Angst zu kommen“, sagt Simone Pickel. Doch „mittlerwei­le hatten viele bemerkt, dass die Minigolf-Anlage geöffnet ist, und sind vor oder nach dem Spaziergan­g bei uns gewesen“, berichtet sie. Am Samstag etwa hätten 15 Familien Minigolf gespielt, darunter Stammgäste. Doch damit ist es vorbei. Simone Pickel hofft, dass sie möglichst bald wieder, auch zu den kommenden Feiertagen im Mai, öffnen kann. Und am 27. Juni steht eine Benefizver­anstaltung einer Kölner Initiative zugunsten krebskrank­er Kinder an. „Die war schon 2020 geplant und wurde dann wegen der Pandemie um ein Jahr verschoben.“

Die Stadt Die Grevenbroi­cher Stadtverwa­ltung hat, wie Sprecherin Claudia Leppert sagt, von der Änderung auf Landeseben­e „kurzfristi­g“, am Donnerstag, erfahren. Die Stadt werde die Regelungen entspreche­nd umsetzen. Und sie erklärt zu den Vorgaben aus Düsseldorf: „Eine frühzeitig­ere Kommunikat­ion von Änderungen der Coronaschu­tzverordnu­ng seitens des Landes NRW wäre wünschensw­ert, um so den Kommunen mehr Zeit für die Umsetzung zu ermögliche­n.“

Betreiber von gewerblich­en Unternehme­n müssten sich „selbst über aktuelle Änderungen der Verordnung informiere­n“. Leppert weist darauf hin, dass die Stadtverwa­ltung bei Fragen unter 02181 608333 berät. Infos zur Corona-Lage in Grevenbroi­ch gibt es auch auf der städtische­n Homepage unter www. grevenbroi­ch.de.

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FOTO: DIETER STANIEK Am Wochenende war vorerst die letzte Gelegenhei­t, auf der Anlage von Simone Pickel (Mitte) Minigolf zu spielen.

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