Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Neue Corona-Auflage stoppt Minigolf
Simone Pickel musste wegen geänderter Verordnung schließen. „Dabei haben wir 2800 Quadratmeter Platz im Freien.“
GUSTORF Simone Pickel versteht die Welt nicht mehr: Im März war sie auf ihrer Minigolf-Anlage am Torfstecherweg in Gustorf in die neue Saison gestartet, mit Hygiene-Konzept und Speisen nur zum Mitnehmen, der Biergarten blieb zu. Doch am Sonntag durfte die Betreiberin der Anlage vorerst zum letzten Mal die Tür öffnen. Die 48-Jährige, die die Anlage mit 18 Bahnen seit 14 Jahren mit viel Herzblut betreibt, musste schließen – wegen einer Änderung in den Corona-Auflagen. „Ich kann das einfach nicht nachvollziehen. Wir haben hier einen rund 2800 Quadratmeter großen Platz und sind an der frischen Luft. Virologen sagen doch immer wieder, dass im Freien die Ansteckungsgefahr nicht so hoch ist“, erklärt sie.
Die Verordnung Nötig macht das vorübergehende Aus eine kurze, geänderte Passage in der aktuellen, seit Montag gültigen Fassung der bis zum 26. April verlängerten Coronaschutzverordnung des Landes.
„Auf die Änderung sind wir per Zufall gestoßen“, sagt Ehemann Andreas Pickel. „Wir sind bislang davon ausgegangen, dass es sich bei der Minigolf-Anlage um eine Sportstätte handelt.“Nun las er in der aktualisierten Verordnung unter dem Paragrafen für Freizeit- und Vergnügungsstätten, dass neben (unter anderem) Freizeitparks und Indoor-Spielplätzen jetzt auch „Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks“der Betrieb untersagt ist.
Wie eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums erklärte, wurde die Änderung „zur Klarstellung vorgenommen“: Auch bisher seien Minigolfanlagen als Freizeitanlagen eingestuft worden. „Da es jedoch vermehrt Anfragen zu solchen Freizeiteinrichtungen gab, ist eine klarstellende Regelung erfolgt.“
Von der neuen Regelung ausgenommen ist laut Verordnung das Training von Berufssportlern oder berufsbezogenen Prüfungen. Doch diese Ausnahmen helfen ihr nicht. Simone Pickel hat dafür kein Verständnis. „Wir versuchen doch, den Menschen, den Familien mit Kindern, trotz der Pandemie ein bisschen Normalität zu bieten. Und im vergangenen Jahr hat es doch auch funktioniert“, sagt sie.
Schließung und Wiederöffnung Zwar musste der Betrieb auf der Minigolfanlage während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 schließen, doch ab Mai vergangenen Jahres ging es mit etlichen Desinfektionsspendern, Abstandsregeln und digitalisierter Speisekarte weiter. „Das Speiseangebot konnte per QR-Code abgerufen werden, damit niemand eine Speisekarte berühren musste“, schildert Simone Pickel die Vorsichtsmaßnahme. Und die 18 Bahnen würden mehrere Meter auseinander liegen, sodass ausreichend Abstand vorhanden sei.
Die Folgen Trotz der Wiedereröffnung habe sie im vergangenen Jahr etwa 70 Prozent Umsatzeinbußen erlitten. „Als wir wieder öffnen konnten, waren etliche Feiertage, an denen sonst viele Menschen zu uns kommen, bereits vorbei.“Nun hoffte sie auf 2021.
Der Saisonstart sei zwar wegen des oft schlechten Wetters schleppend verlaufen, „mancher hat wohl auch wegen der Pandemie Angst zu kommen“, sagt Simone Pickel. Doch „mittlerweile hatten viele bemerkt, dass die Minigolf-Anlage geöffnet ist, und sind vor oder nach dem Spaziergang bei uns gewesen“, berichtet sie. Am Samstag etwa hätten 15 Familien Minigolf gespielt, darunter Stammgäste. Doch damit ist es vorbei. Simone Pickel hofft, dass sie möglichst bald wieder, auch zu den kommenden Feiertagen im Mai, öffnen kann. Und am 27. Juni steht eine Benefizveranstaltung einer Kölner Initiative zugunsten krebskranker Kinder an. „Die war schon 2020 geplant und wurde dann wegen der Pandemie um ein Jahr verschoben.“
Die Stadt Die Grevenbroicher Stadtverwaltung hat, wie Sprecherin Claudia Leppert sagt, von der Änderung auf Landesebene „kurzfristig“, am Donnerstag, erfahren. Die Stadt werde die Regelungen entsprechend umsetzen. Und sie erklärt zu den Vorgaben aus Düsseldorf: „Eine frühzeitigere Kommunikation von Änderungen der Coronaschutzverordnung seitens des Landes NRW wäre wünschenswert, um so den Kommunen mehr Zeit für die Umsetzung zu ermöglichen.“
Betreiber von gewerblichen Unternehmen müssten sich „selbst über aktuelle Änderungen der Verordnung informieren“. Leppert weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung bei Fragen unter 02181 608333 berät. Infos zur Corona-Lage in Grevenbroich gibt es auch auf der städtischen Homepage unter www. grevenbroich.de.