Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Gerichtsbeschluss: Wakebeach wieder geöffnet
Ein Gericht entschied, dass die Schließung der Wassersportanlage in Dormagen rechtswidrig war.
STRABERG Auch wenn die aktuellen Temperaturen für die breite Masse noch nicht besonders einladend sein dürften, um sich mit Hilfe der Wasserski- und Wakeboardanlage am Nievenheim-Straberger See sportlich zu betätigen und dabei unausweichlich auch mal ins noch ziemlich kühle Wasser zu fallen, steht fest: Der „Wakebeach 257“hat trotz der Corona-bedingten Einschränkungen aktuell geöffnet. Das ist allerdings keine Selbstverständlichkeit, denn eigentlich hatte die Stadt Dormagen auf Geheiß der Landesregierung Anfang April die Sportstätte dichtmachen wollen. Doch ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gab den Betreibern Recht, so dass die Anlage ab dem 16. April wieder öffnen konnte. Ein Urteil mit Wirkkraft weit über die Grenzen von Dormagen hinaus.
„An dem Tag, als die Entscheidung fiel, stand mein Telefon kaum still. Es gibt ja noch einige ähnliche Wassersportanlagen in NRW“, sagt Anwalt Nils Becker von der Düsseldorfer Kanzlei Lex Becker, die den „Wakebeach 257“juristisch vertritt. Weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aber keine Allgemeingültigkeit habe, müsse jeder Fall individuell betrachtet werden. „Und es gibt Kommunen, die trotz des Urteils eine andere Sicht der Dinge haben. Mit denen setze ich mich jetzt eben auseinander“, erklärt Becker. Auslöser für die gerichtliche Klärung in Dormagen war laut Becker eine Umdeutung der bis zum 19. April gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW durch die entsprechende Behörde des Landes. In dieser Fassung der Schutzverordnung war es so, dass solche Wassersportanlagen noch unter den Paragrafen 9 „Sport“fielen, der besagt, dass auf Anlagen unter freiem Himmel unter Einhaltung bestimmter Regeln Sporttreiben möglich ist. Dann, so Becker, habe das Land aber entgegen der Ausführungen in der Schutzverordnung erlassen, dass solche Wassersportanlagen fortan unter den Paragrafen 10 „Freizeit- und Vergnügungsstätten“fallen und damit zu schließen sind.
Das wollten die Betreiber des „Wakebeach 257“nicht auf sich sitzen lassen und veranlassten einen Eilantrag gegen die Schließung, dem das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 14. April statt gab. Zur Begründung hieß es, dass es sich bei der Anlage in Dormagen um eine Sportanlage unter freiem Himmel im Sinne der Corona-Schutzverordnung handele. Das dort angebotene Wasserskifahren und Wakeboarden sei als Freizeit- und Amateursport zu qualifizieren, darüber hinaus sei der weitere Betrieb so stark eingeschränkt, dass die Anlage nicht zu einem „geselligen Beisammensein“einlade. Auch das Hygienekonzept mit Maßnahmen wie dem Zugang nur zu bestimmten Zeiten, einer Obergrenze bei der Besucheranzahl und einem Ausschluss von Zuschauern führte das Verwaltungsgerichts bei der Begründung ins Feld.
Auf ihrer Facebook-Seite zeigten sich die Betreiber sehr erfreut über die Entscheidung des Gerichts. Dort heißt es: „Es war die richtige Entscheidung, diesen Weg zu gehen, auch wenn es kein leichter Weg war. Wir wünschen uns sehr, dass dieser Beschluss ein Zeichen setzt, so dass die Kollegen in NRW ebenfalls schnellstmöglich öffnen dürfen.“Dass sich die Betreiber des „Wakebeach 257“von der Corona-Pandemie nicht unterkriegen lassen, zeigen auch ihre Zukunftspläne. Die aktuellen Rückbauarbeiten auf dem Gelände sollen Maßnahmen vorbereiten, „die die Anlage wirtschaftlich noch tragfähiger machen“, so Markus Haarmann, einer der Geschäftsführer. „Wir wollen das klassische Saisongeschäft entzerren, so dass wir zukünftig auch im Winter etwas anbieten können.“