Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Gerichtsbe­schluss: Wakebeach wieder geöffnet

Ein Gericht entschied, dass die Schließung der Wasserspor­tanlage in Dormagen rechtswidr­ig war.

- VON DAVID BEINEKE

STRABERG Auch wenn die aktuellen Temperatur­en für die breite Masse noch nicht besonders einladend sein dürften, um sich mit Hilfe der Wasserski- und Wakeboarda­nlage am Nievenheim-Straberger See sportlich zu betätigen und dabei unausweich­lich auch mal ins noch ziemlich kühle Wasser zu fallen, steht fest: Der „Wakebeach 257“hat trotz der Corona-bedingten Einschränk­ungen aktuell geöffnet. Das ist allerdings keine Selbstvers­tändlichke­it, denn eigentlich hatte die Stadt Dormagen auf Geheiß der Landesregi­erung Anfang April die Sportstätt­e dichtmache­n wollen. Doch ein Eilantrag beim Verwaltung­sgericht Düsseldorf gab den Betreibern Recht, so dass die Anlage ab dem 16. April wieder öffnen konnte. Ein Urteil mit Wirkkraft weit über die Grenzen von Dormagen hinaus.

„An dem Tag, als die Entscheidu­ng fiel, stand mein Telefon kaum still. Es gibt ja noch einige ähnliche Wasserspor­tanlagen in NRW“, sagt Anwalt Nils Becker von der Düsseldorf­er Kanzlei Lex Becker, die den „Wakebeach 257“juristisch vertritt. Weil die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf aber keine Allgemeing­ültigkeit habe, müsse jeder Fall individuel­l betrachtet werden. „Und es gibt Kommunen, die trotz des Urteils eine andere Sicht der Dinge haben. Mit denen setze ich mich jetzt eben auseinande­r“, erklärt Becker. Auslöser für die gerichtlic­he Klärung in Dormagen war laut Becker eine Umdeutung der bis zum 19. April gültigen Corona-Schutzvero­rdnung des Landes NRW durch die entspreche­nde Behörde des Landes. In dieser Fassung der Schutzvero­rdnung war es so, dass solche Wasserspor­tanlagen noch unter den Paragrafen 9 „Sport“fielen, der besagt, dass auf Anlagen unter freiem Himmel unter Einhaltung bestimmter Regeln Sporttreib­en möglich ist. Dann, so Becker, habe das Land aber entgegen der Ausführung­en in der Schutzvero­rdnung erlassen, dass solche Wasserspor­tanlagen fortan unter den Paragrafen 10 „Freizeit- und Vergnügung­sstätten“fallen und damit zu schließen sind.

Das wollten die Betreiber des „Wakebeach 257“nicht auf sich sitzen lassen und veranlasst­en einen Eilantrag gegen die Schließung, dem das Verwaltung­sgericht Düsseldorf am 14. April statt gab. Zur Begründung hieß es, dass es sich bei der Anlage in Dormagen um eine Sportanlag­e unter freiem Himmel im Sinne der Corona-Schutzvero­rdnung handele. Das dort angebotene Wasserskif­ahren und Wakeboarde­n sei als Freizeit- und Amateurspo­rt zu qualifizie­ren, darüber hinaus sei der weitere Betrieb so stark eingeschrä­nkt, dass die Anlage nicht zu einem „geselligen Beisammens­ein“einlade. Auch das Hygienekon­zept mit Maßnahmen wie dem Zugang nur zu bestimmten Zeiten, einer Obergrenze bei der Besucheran­zahl und einem Ausschluss von Zuschauern führte das Verwaltung­sgerichts bei der Begründung ins Feld.

Auf ihrer Facebook-Seite zeigten sich die Betreiber sehr erfreut über die Entscheidu­ng des Gerichts. Dort heißt es: „Es war die richtige Entscheidu­ng, diesen Weg zu gehen, auch wenn es kein leichter Weg war. Wir wünschen uns sehr, dass dieser Beschluss ein Zeichen setzt, so dass die Kollegen in NRW ebenfalls schnellstm­öglich öffnen dürfen.“Dass sich die Betreiber des „Wakebeach 257“von der Corona-Pandemie nicht unterkrieg­en lassen, zeigen auch ihre Zukunftspl­äne. Die aktuellen Rückbauarb­eiten auf dem Gelände sollen Maßnahmen vorbereite­n, „die die Anlage wirtschaft­lich noch tragfähige­r machen“, so Markus Haarmann, einer der Geschäftsf­ührer. „Wir wollen das klassische Saisongesc­häft entzerren, so dass wir zukünftig auch im Winter etwas anbieten können.“

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ARCHIVFOTO: WAKEBEACH Am „Wakebeach 257“am Nievenheim-Straberger See kann auch zu Corona-Zeiten Sport getrieben werden.

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