Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Anhänger fürs Fahrrad: Darauf ist zu achten
Für immer mehr Menschen wird das Fahrrad zu einem veritablen Transportmittel.
(tmn) Wer Lasten oder den Nachwuchs mit dem Fahrrad transportieren möchte, könnte über einen Fahrradanhänger nachdenken. Doch zunächst ist zu prüfen, ob der Drahtesel sich überhaupt dafür eignet. Für voll gefederte Fahrräder, sogenannte Fullys, Rennräder und Räder mit Nabenund Riemenschaltungen gibt es laut ADAC oft keine Freigabe dafür. Das gilt demnach auch für Modelle mit Rahmen aus Carbon.
Wer in der Regel auf nicht asphaltierten Routen fährt, sollte den Anhänger besser mit Federung kaufen. Das Fahrrad sollte große Bremsscheiben haben, der ADAC nennt dabei eine Größe von 200 Millimetern. Beim Radeln mit Anhänger wird den Bremsen mehr abverlangt. Wer viele Steigungen auf seinen Wegen hat, sollte über ein Pedelec mit elektrischer Tretunterstützung nachdenken.
Im Anhänger sind maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr erlaubt.
Mindestens 16 Jahre alt muss der ziehende Radler sein. Vorsicht: Bei den versicherungspflichtigen S-Pedelecs dürfen keine Kinder im Anhänger mitfahren. Anhänger für Kinder sollten geeignete Gurtsysteme, einen Überrollbügel, ein Sicherungsseil für die Kupplung und eine Frontabdeckung haben. Letztere verhindere Verletzungen durch aufgewirbelten Schmutz und Staub, so der ADAC. Eine Fahne in Signalfarbe an einer Stange kann zudem die Sichtbarkeit erhöhen.