Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Drogendealer muss mehr als sechs Jahre in Haft
NEUSS (mape) Wegen Drogenhandels im großen Stil muss ein Mann aus Neuss jetzt für sechs Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige über Monate hinweg mit großen Mengen Rauschgift gehandelt hatte. Ein Bekannter, bei dem der Mann zwischenzeitlich gewohnt hatte, hatte den Angeklagten im Prozess schwer belastet. „In der Zeit, in der er bei mir in Neuss gelebt hatte, bekam er immer wieder große Drogenlieferungen“, hatte der Bekannte als Kronzeuge vor Gericht berichtet, „unter anderem war Marihuana, Kokain und Amphetamin dabei.“
Die Drogen soll der nun Verurteilte regelmäßig binnen weniger Tage verkauft haben, dann sei auch schon wieder „Nachschub gekommen“. Mehrere Kilo Rauschgift hatte die Polizei entsprechend auch bei einer Wohnungsdurchsuchung im März 2018 sichergestellt. Verhaftet wurde damals zunächst nur der Wohnungsbesitzer – der jetzt Verurteilte, der bei diesem untergekommen war, war zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht in der Wohnung und konnte anschließend nach Spanien flüchten. Nach seiner Rückkehr wurde er später festgenommen.
2020 hatte das Landgericht Mönchengladbach den aus Grevenbroich stammenden und in Neuss wohnenden Mann dann wegen anderer Drogendelikte zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Aus dieser Strafe und den jetzt angeklagten Taten wurde nun eine Gesamtstrafe gebildet. Der 28-Jährige muss nun für insgesamt sechs Jahre und zwei Monate hinter Gitter. „Außerdem muss er auch eine Drogentherapie machen“, so Landgerichtssprecher Marius Wördehoff, „diese soll er in den nächsten Jahren absolvieren, um seine Abhängigkeit zu überwinden.“Für den 28-Jährigen ist es laut Justiz dringend notwendig, endlich einen Weg aus der Kriminalität zu finden: Die „Karriere“abseits des Gesetzes hatte für ihn bereits 2008 begonnen. Seitdem musste sich der Mann vielfach vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Drogenhandels und Körperverletzungsdelikten. Einen Schulabschluss hat der ehemalige Hauptschüler nie absolviert. Auch den könnte er jetzt während seiner Inhaftierung nachholen.