Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Drogendeal­er muss mehr als sechs Jahre in Haft

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NEUSS (mape) Wegen Drogenhand­els im großen Stil muss ein Mann aus Neuss jetzt für sechs Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Landgerich­t Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige über Monate hinweg mit großen Mengen Rauschgift gehandelt hatte. Ein Bekannter, bei dem der Mann zwischenze­itlich gewohnt hatte, hatte den Angeklagte­n im Prozess schwer belastet. „In der Zeit, in der er bei mir in Neuss gelebt hatte, bekam er immer wieder große Drogenlief­erungen“, hatte der Bekannte als Kronzeuge vor Gericht berichtet, „unter anderem war Marihuana, Kokain und Amphetamin dabei.“

Die Drogen soll der nun Verurteilt­e regelmäßig binnen weniger Tage verkauft haben, dann sei auch schon wieder „Nachschub gekommen“. Mehrere Kilo Rauschgift hatte die Polizei entspreche­nd auch bei einer Wohnungsdu­rchsuchung im März 2018 sichergest­ellt. Verhaftet wurde damals zunächst nur der Wohnungsbe­sitzer – der jetzt Verurteilt­e, der bei diesem untergekom­men war, war zum Zeitpunkt der Durchsuchu­ng nicht in der Wohnung und konnte anschließe­nd nach Spanien flüchten. Nach seiner Rückkehr wurde er später festgenomm­en.

2020 hatte das Landgerich­t Mönchengla­dbach den aus Grevenbroi­ch stammenden und in Neuss wohnenden Mann dann wegen anderer Drogendeli­kte zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Aus dieser Strafe und den jetzt angeklagte­n Taten wurde nun eine Gesamtstra­fe gebildet. Der 28-Jährige muss nun für insgesamt sechs Jahre und zwei Monate hinter Gitter. „Außerdem muss er auch eine Drogenther­apie machen“, so Landgerich­tssprecher Marius Wördehoff, „diese soll er in den nächsten Jahren absolviere­n, um seine Abhängigke­it zu überwinden.“Für den 28-Jährigen ist es laut Justiz dringend notwendig, endlich einen Weg aus der Kriminalit­ät zu finden: Die „Karriere“abseits des Gesetzes hatte für ihn bereits 2008 begonnen. Seitdem musste sich der Mann vielfach vor Gericht verantwort­en, unter anderem wegen Drogenhand­els und Körperverl­etzungsdel­ikten. Einen Schulabsch­luss hat der ehemalige Hauptschül­er nie absolviert. Auch den könnte er jetzt während seiner Inhaftieru­ng nachholen.

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