Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Das müssen Geimpfte und Genesene wissen
Rhein-Kreis verschickt Bescheide für Genesene, wenn die Abstimmung über genauen Inhalt erfolgt ist.
RHEIN-KREIS Corona-Genesene und vollständig Geimpfte werden seit Montag negativ Getesteten gleichgestellt. Das wird bereits in einigen Bundesländern so gehandhabt, nun auch in NRW und somit im RheinKreis. Was man wissen muss.
Vollständig Geimpfte Vollständig geimpft ist, wer auch seine zweite Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten hat. Die zweite Impfung muss aber vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein. Nachweisen können das Betroffene durch den Eintrag im Impfpass. „Wer keinen Impfpass besitzt, bekommt nach der Impfung eine entsprechende Bescheinigung im Impfzentrum“, sagt Kreissprecher Benjamin Josephs. Wer vom Hausarzt geimpft wurde und keinen Impfpass besitzt, muss sich dort eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Corona-Genesene Sie brauchen den Nachweis eines positiven Textergebnisses, das auf einer Labordiagnostik beruht, und das mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Damit ist auch bei der „Mindestversion“klar, dass die Quarantäne vorüber ist, der Betroffene genesen ist. Ein zusätzlicher PCR-Test ist nicht erforderlich. Für denjenigen, bei dem das positive Corona-Testergebnis länger als ein halbes Jahr zurückliegt, treten die Lockerungen allerdings nur dann in Kraft, wenn er neben der Bescheinigung über den positiven Text noch einen Nachweis über die erste Impfung hat. Dabei ist zu beachten: Auch sie muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Nachweis Wie bereits mitgeteilt, hat der Rhein-Kreis gebeten, von Anfragen, wann die Nachweise für Genesene verschickt werden, abzusehen. „Noch laufen die Absprachen darüber, was genau diese Bescheinigungen enthalten sollen. Die Abstimmungen darüber werden aber im Laufe der Woche beendet sein, und dann können sie geschickt werden“, erklärt Josephs.
Anzahl Stand 2. Mai, 17.30 Uhr wurden im Rhein-Kreis 14.150 Genese registriert. Josephs geht davon aus, dass die Bescheide Mitte oder spätestens Ende der Woche versendet werden können.
Antigentest Der Nachweis eines positiven Antigentests, der zwar bestätigt, dass es eine Infizierung gegeben hat, die aber wegen fehlender Symptome nicht festgestellt wurde, weil kein PCR-Test gemacht wurde, reicht nicht für entsprechende Lockerungen aus.