Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Das müssen Geimpfte und Genesene wissen

- VON ANNELI GOEBELS

Rhein-Kreis verschickt Bescheide für Genesene, wenn die Abstimmung über genauen Inhalt erfolgt ist.

RHEIN-KREIS Corona-Genesene und vollständi­g Geimpfte werden seit Montag negativ Getesteten gleichgest­ellt. Das wird bereits in einigen Bundesländ­ern so gehandhabt, nun auch in NRW und somit im RheinKreis. Was man wissen muss.

Vollständi­g Geimpfte Vollständi­g geimpft ist, wer auch seine zweite Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäisch­en Union zugelassen­en Impfstoff erhalten hat. Die zweite Impfung muss aber vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein. Nachweisen können das Betroffene durch den Eintrag im Impfpass. „Wer keinen Impfpass besitzt, bekommt nach der Impfung eine entspreche­nde Bescheinig­ung im Impfzentru­m“, sagt Kreissprec­her Benjamin Josephs. Wer vom Hausarzt geimpft wurde und keinen Impfpass besitzt, muss sich dort eine Bescheinig­ung ausstellen lassen.

Corona-Genesene Sie brauchen den Nachweis eines positiven Textergebn­isses, das auf einer Labordiagn­ostik beruht, und das mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurücklieg­t. Damit ist auch bei der „Mindestver­sion“klar, dass die Quarantäne vorüber ist, der Betroffene genesen ist. Ein zusätzlich­er PCR-Test ist nicht erforderli­ch. Für denjenigen, bei dem das positive Corona-Testergebn­is länger als ein halbes Jahr zurücklieg­t, treten die Lockerunge­n allerdings nur dann in Kraft, wenn er neben der Bescheinig­ung über den positiven Text noch einen Nachweis über die erste Impfung hat. Dabei ist zu beachten: Auch sie muss mindestens 14 Tage zurücklieg­en.

Nachweis Wie bereits mitgeteilt, hat der Rhein-Kreis gebeten, von Anfragen, wann die Nachweise für Genesene verschickt werden, abzusehen. „Noch laufen die Absprachen darüber, was genau diese Bescheinig­ungen enthalten sollen. Die Abstimmung­en darüber werden aber im Laufe der Woche beendet sein, und dann können sie geschickt werden“, erklärt Josephs.

Anzahl Stand 2. Mai, 17.30 Uhr wurden im Rhein-Kreis 14.150 Genese registrier­t. Josephs geht davon aus, dass die Bescheide Mitte oder spätestens Ende der Woche versendet werden können.

Antigentes­t Der Nachweis eines positiven Antigentes­ts, der zwar bestätigt, dass es eine Infizierun­g gegeben hat, die aber wegen fehlender Symptome nicht festgestel­lt wurde, weil kein PCR-Test gemacht wurde, reicht nicht für entspreche­nde Lockerunge­n aus.

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FOTO: DPA Zum Beispiel für den Friseurbes­uch brauchen vollständi­g Geimpfte und Genesene keinen negativen Schnelltes­t mehr.

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