Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Worauf Urlaubswil­lige achten müssen

- VON REINHARD KOWALEWSKY UND JANA WOLF

DÜSSELDORF/BERLIN Die Bundesregi­erung plant Erleichter­ungen für Geimpfte und Corona-Genesene, das Reisen findet jedoch bisher kaum Berücksich­tigung. Doch Pfingsten und damit die Urlaubszei­t rücken näher, und viele Menschen wollen verlässlic­h planen können. Ein Überblick, was derzeit an den Grenzen gilt und worauf man sich bei Reisepläne­n einstellen muss.

Was gilt derzeit an den deutschen Grenzen? Generell sind die Grenzen weiterhin offen. Die coronabedi­ngten Grenzkontr­ollen zu verschiede­nen Nachbarlän­dern wie Frankreich, Tschechien und Österreich sind inzwischen ausgelaufe­n. Allerdings gibt es zu Ländern mit besonders hohen Infektions­zahlen Schleierfa­hndungen. Wie engmaschig an den Grenzen kontrollie­rt wird, kann tagesaktue­ll und je nach Lage im Nachbarlan­d variieren.

Können Urlauber aus Deutschlan­d also beliebig reisen? Nein. Die Bundesregi­erung rät weiterhin von nicht notwendige­n Reisen ins Ausland ab. Hinzu kommen Auflagen wie Testund Quarantäne­regeln für Länder mit besonders angespannt­er Infektions­lage. Daneben gibt es Verordnung­en der Länder. Die Pflicht zur Quarantäne kann sich also unterschei­den.

Wie sieht es mit Tagesausfl­ügen in Nachbarlän­der aus, in denen bereits gelockert wird? Einige EU-Nachbarlän­der gehen bereits erste Öffnungssc­hritte oder haben diese angekündig­t, dazu zählen die Niederland­e, Dänemark, Frankreich und Italien. Zahlreiche Tagesausfl­ügler haben das bereits ausgenutzt, obwohl das Nachbarlan­d weiterhin als Hochinzide­nzgebiet gilt. Möglich wird das in diesem Fall, weil die NRW-Einreiseve­rordnung Ausnahmen für die Einreise aus Belgien, Luxemburg und den Niederland­en vorsehen, wenn der Aufenthalt nicht länger als 24 Stunden dauerte.

Für Reisen gelten weiter zahlreiche Einschränk­ungen – vor allem beim Grenzübert­ritt. Die Bundesregi­erung zeigt aber erste Perspektiv­en auf.

Wie ist das politisch zu bewerten? Die Bundesregi­erung hält sich mit einer Bewertung zu den Regelungen in den Ländern zurück. Zu hören ist meist nur der generelle Appell, auf Reisen ins Ausland weiterhin zu verzichten. Laut Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) sollen allerdings die Erleichter­ungen für vollständi­g Geimpfte schon bald auch bei Einreisen nach Deutschlan­d greifen. Spahn kündigte am Montag weitere Schritte an: Statt eines negativen Tests zur Einreise bei Flugreisen soll demnach künftig auch der Nachweis einer vollständi­gen Impfung reichen.

Was sagen Kritiker zu dem Vorgehen der Bundesregi­erung? Die FDP sieht den Tourismus bei den Öffnungspl­änen viel zu wenig berücksich­tigt. „Der Sommer 2020 und auch die Mallorca-Reisen rund um Ostern haben doch klar gezeigt: Sicheres Reisen ist mit funktionie­renden Hygienekon­zepten und Tests auch in Pandemieze­iten möglich“, sagte Marcel Klinge, der tourismusp­olitische Sprecher der FDP-Bundestags­fraktion. „Wenn Nachbarlän­der

um uns herum lockern und für Touristen öffnen, bei uns aber alles dicht bleibt, hat das eine Sogwirkung.“Klinge fordert „verlässlic­he Perspektiv­en und Planbarkei­t für den Urlaub 2021“. Zudem müsse mit Blick auf Pfingsten das Beherbergu­ngsverbot „schnellstm­öglich bundesweit fallen“.

Der Vize-Fraktionsv­orsitzende der Union, Thorsten Frei, hält dagegen: Man dürfe die Impferfolg­e und die sinkenden Inzidenzen durch „vorschnell­e Lockerunge­n“nicht verspielen. Die Parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der Grünen-Fraktion, Franziska Brantner, pochte sogar auf gemeinsame europäisch­e Reiseregel­n unter den EU-Mitgliedst­aaten. So könnten Grenz- und Reisechaos und neue Virusmutan­ten verhindert werden, sagte Brantner.

Welche Perspektiv­en gibt es für Pfingsten? In Bayern sollen Hotels, Ferienwohn­ungen und Campingplä­tze in Kreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ab dem 21. Mai öffnen dürfen. Niedersach­sen will den Tourismus für drei Wochen zunächst nur für Einwohner Niedersach­sens öffnen. Mecklenbur­g-Vorpommern erlaubt vollständi­g geimpften Tagesausfl­üglern und Zweitwohnu­ngsbesitze­rn aus anderen Bundesländ­ern wieder die Einreise.

Wie lauten die Regeln für Risikogebi­ete? In diesen Regionen gilt eine Testpflich­t für alle, die per Flugzeug zurückkehr­en. Bürger müssen eine digitale Einreisean­meldung ausfüllen. In fast allen Bundesländ­ern sind Personen, die aus einem Risikogebi­et zurückkehr­en, verpflicht­et, sich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben. Die Zeit beträgt je nach Risikogebi­et

und Regeln des Bundesland­es zehn bis 14 Tage.

Welche Sondersitu­ation gibt es in NRW? Die Quarantäne­pflicht entfällt in NRW, wenn bereits bei der Einreise ein negatives Testergebn­is vorgelegt wird oder eine Testung binnen 24 Stunden nach der Einreise erfolgt. Vollständi­g geimpfte Personen müssen keinen Testnachwe­is erbringen. Außerdem entfällt die Testpflich­t bei Besuchen unter 24 Stunden im Ausland.

Was ist mit Hochindize­nzgebieten? Hierzu zählen aktuell etwa Kroatien, die Niederland­e, Schweden, Slowenien, Tunesien, Zypern und die Türkei. Hier gilt bundesweit ebenfalls eine Quarantäne­pflicht, die in NRW aber durch einen qualifizie­rten Test höchstens 48 Stunden vor Abreise ersetzt werden kann, durch einen Test bis 24 Stunden nach Rückkehr oder auch durch eine Impfung. Auch hier entfällt die Testpflich­t bei 24 Stunden langen Reisen ins Ausland.

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FOTO: ANDREAS ARNOLD/DPA Wer in Corona-Zeiten verreisen will, sollte sich vorab über die geltenden Regeln für das jeweilige Urlaubslan­d informiere­n.

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