Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Was „Knöllchen“in der Stadt kosten
Ob fürs Falschparken oder für die weggeworfene Zigarettenkippe: Wer erwischt wird, muss zahlen. Wie viel was kostet.
GREVENBROICH Post von der Stadt liegt im Briefkasten. Da war doch was, da hing doch ein kleiner Zettel hinter der Windschutzscheibe, als auf dem Parkplatz die Parkscheibe vergessen wurde. Nun gibt's die Quittung: ein Knöllchen. Das ist ärgerlich. Verwarnungen und Bußgelder bezahlen müssen Grevenbroicher aber längst nicht nur bei bei falschem Verhalten im Straßenverkehr, auch für Spaziergänger in Parks oder für Hundehalter, die die Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners liegen lassen, gibt's Knöllchen. Immerhin rund eine halbe Million Euro nimmt die Stadt im Jahr durch Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder im fließenden und ruhenden Verkehr oder anderenorts ein – eine Finanzspritze fürs leere Stadtsäckel. Doch „unser Hauptziel ist nicht das Erzielen von Einnahmen, sondern auf geltende Regeln aufmerksam zu machen, damit sie eingehalten werden“, betont Stadtsprecher Stephan Renner.
Der Rechtsrahmen Den einen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt es nicht. „Bei Verkehrsverstößen, die unser Ordnungsamt ahndet, greift der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung, bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung der Bußgeldkatalog des Landes“, sagt Renner. Eine weitere Basis bildet die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung der Stadt. Ein ,Katalog' der Ordnungswidrigkeiten ist dafür vom Rat nicht beschlossen worden. „Da jedoch objektiv gleiche Sachverhalte gleich bewertet werden sollen, wurde im Ordnungsamt eine Bewertungsübersicht erstellt“, dabei bestehe je nach Fall ein Ermessensspielraum. Generell unterschieden werden Verwarngelder bis 55 Euro und Bußgeldverfahren bis 1000 Euro.
Auf dem Bürgersteig oder im Park Eigentlich sollte man es schon als Kind gelernt haben: Man wirft nicht einfach etwas in die Landschaft. Wer eine Zigarettenkippe auf den Bürgersteig schnipst, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten – wenn er erwischt wird. Auch wer sich einer Getränkedose in der Landschaft entledigt, muss mit 20 Euro rechnen. Da hilft auch keine Entschuldigung, dass es im Umfeld keinen Abfalleimer
gebe. Keinen speziellen Regelsatz nennt die Stadt etwa für den Fall, dass im Stadtpark Schwäne oder Tauben gefüttert wurden. „Über ein Verwarngeld wird im Ermessensfall entschieden“, sagt Renner. Insgesamt gelte, „dass nicht immer ein kostenpflichtiges Verfahren eingeleitet werden muss, die Kollegen im Außendienst können durch eine Ermessensausübung auch eine mündliche Verwarnung erteilen.“Tauben, Wasservögel und Fische dürfen nicht gefüttert werden, weil es deren Gesundheit abträglich sei, aber auch weil das Futter Ratten anziehen und das Gewässer belaste.
Beim Ausgang mit dem Hund Die angelegte Hundeleine hilft Knöllchen vermeiden. Wer beim Spaziergang seinen Hund in öffentliche Anlagen oder in bebauten Ortsteilen auf öffentlichen Straßen unangeleint laufen lässt, riskiert ein Verwarngeld von 35 Euro.
Deutlich teurer wird es bei der „Tretmine“etwa auf dem Bürgersteig. Wer einen Hundehaufen auf der Straße oder in einer öffentlichen Anlage nicht beseitigt, wird mit 70 Euro zur Kasse gebeten. Das Tütchen, um die Hinterlassenschaft darin zu verstauen, ist deutlich preiswerter.
In der Pandemie Noch recht neu ist die Corona-Schutzverordnung. Auch hierbei werden Verstöße geahndet. Wer keine medizinische Maske trägt, obwohl die Pflicht dazu besteht, muss 50 Euro zahlen. Wer dagegen mit mehr als der erlaubten Personenzahl angetroffen wird, muss mit 250 Euro Bußgeld rechnen.
Im Straßenverkehr Eine erhebliche Einnahmequelle für die Stadt sind Autofahrer. Wer bei der Grabpflege auf dem Friedhof an der Montanusstraße vergessen hat, auf dem Parkplatz die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen, wird zur Zahlung von zehn Euro Verwarngeld aufgefordert. Wer auf einem Radweg parkt und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss mit 70 Euro Bußgeld rechnen. Autofahrer, die innerorts mit Tempo 65 statt erlaubter 50 unterwegs sind, müssen 30 Euro an die Stadtkasse überweisen, falls sie vom städtischen Radarwagen erfasst werden. Die Stadt hat jetzt ein neues Fahrzeug beschafft, zusätzlich wird noch ein Mess-Anhänger angemietet. Es könnte also sein, dass künftig noch mehr Post von der Stadt im Briefkasten landet.