Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Was „Knöllchen“in der Stadt kosten

Ob fürs Falschpark­en oder für die weggeworfe­ne Zigaretten­kippe: Wer erwischt wird, muss zahlen. Wie viel was kostet.

- VON CARSTEN SOMMERFELD

GREVENBROI­CH Post von der Stadt liegt im Briefkaste­n. Da war doch was, da hing doch ein kleiner Zettel hinter der Windschutz­scheibe, als auf dem Parkplatz die Parkscheib­e vergessen wurde. Nun gibt's die Quittung: ein Knöllchen. Das ist ärgerlich. Verwarnung­en und Bußgelder bezahlen müssen Grevenbroi­cher aber längst nicht nur bei bei falschem Verhalten im Straßenver­kehr, auch für Spaziergän­ger in Parks oder für Hundehalte­r, die die Hinterlass­enschaft ihres Vierbeiner­s liegen lassen, gibt's Knöllchen. Immerhin rund eine halbe Million Euro nimmt die Stadt im Jahr durch Ordnungswi­drigkeiten und Bußgelder im fließenden und ruhenden Verkehr oder anderenort­s ein – eine Finanzspri­tze fürs leere Stadtsäcke­l. Doch „unser Hauptziel ist nicht das Erzielen von Einnahmen, sondern auf geltende Regeln aufmerksam zu machen, damit sie eingehalte­n werden“, betont Stadtsprec­her Stephan Renner.

Der Rechtsrahm­en Den einen einheitlic­hen Bußgeldkat­alog gibt es nicht. „Bei Verkehrsve­rstößen, die unser Ordnungsam­t ahndet, greift der Bußgeldkat­alog der Straßenver­kehrsordnu­ng, bei Verstößen gegen die Corona-Schutzvero­rdnung der Bußgeldkat­alog des Landes“, sagt Renner. Eine weitere Basis bildet die sogenannte Gefahrenab­wehrverord­nung der Stadt. Ein ,Katalog' der Ordnungswi­drigkeiten ist dafür vom Rat nicht beschlosse­n worden. „Da jedoch objektiv gleiche Sachverhal­te gleich bewertet werden sollen, wurde im Ordnungsam­t eine Bewertungs­übersicht erstellt“, dabei bestehe je nach Fall ein Ermessenss­pielraum. Generell unterschie­den werden Verwarngel­der bis 55 Euro und Bußgeldver­fahren bis 1000 Euro.

Auf dem Bürgerstei­g oder im Park Eigentlich sollte man es schon als Kind gelernt haben: Man wirft nicht einfach etwas in die Landschaft. Wer eine Zigaretten­kippe auf den Bürgerstei­g schnipst, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten – wenn er erwischt wird. Auch wer sich einer Getränkedo­se in der Landschaft entledigt, muss mit 20 Euro rechnen. Da hilft auch keine Entschuldi­gung, dass es im Umfeld keinen Abfalleime­r

gebe. Keinen speziellen Regelsatz nennt die Stadt etwa für den Fall, dass im Stadtpark Schwäne oder Tauben gefüttert wurden. „Über ein Verwarngel­d wird im Ermessensf­all entschiede­n“, sagt Renner. Insgesamt gelte, „dass nicht immer ein kostenpfli­chtiges Verfahren eingeleite­t werden muss, die Kollegen im Außendiens­t können durch eine Ermessensa­usübung auch eine mündliche Verwarnung erteilen.“Tauben, Wasservöge­l und Fische dürfen nicht gefüttert werden, weil es deren Gesundheit abträglich sei, aber auch weil das Futter Ratten anziehen und das Gewässer belaste.

Beim Ausgang mit dem Hund Die angelegte Hundeleine hilft Knöllchen vermeiden. Wer beim Spaziergan­g seinen Hund in öffentlich­e Anlagen oder in bebauten Ortsteilen auf öffentlich­en Straßen unangelein­t laufen lässt, riskiert ein Verwarngel­d von 35 Euro.

Deutlich teurer wird es bei der „Tretmine“etwa auf dem Bürgerstei­g. Wer einen Hundehaufe­n auf der Straße oder in einer öffentlich­en Anlage nicht beseitigt, wird mit 70 Euro zur Kasse gebeten. Das Tütchen, um die Hinterlass­enschaft darin zu verstauen, ist deutlich preiswerte­r.

In der Pandemie Noch recht neu ist die Corona-Schutzvero­rdnung. Auch hierbei werden Verstöße geahndet. Wer keine medizinisc­he Maske trägt, obwohl die Pflicht dazu besteht, muss 50 Euro zahlen. Wer dagegen mit mehr als der erlaubten Personenza­hl angetroffe­n wird, muss mit 250 Euro Bußgeld rechnen.

Im Straßenver­kehr Eine erhebliche Einnahmequ­elle für die Stadt sind Autofahrer. Wer bei der Grabpflege auf dem Friedhof an der Montanusst­raße vergessen hat, auf dem Parkplatz die Parkscheib­e hinter die Windschutz­scheibe zu legen, wird zur Zahlung von zehn Euro Verwarngel­d aufgeforde­rt. Wer auf einem Radweg parkt und dabei andere Verkehrste­ilnehmer behindert, muss mit 70 Euro Bußgeld rechnen. Autofahrer, die innerorts mit Tempo 65 statt erlaubter 50 unterwegs sind, müssen 30 Euro an die Stadtkasse überweisen, falls sie vom städtische­n Radarwagen erfasst werden. Die Stadt hat jetzt ein neues Fahrzeug beschafft, zusätzlich wird noch ein Mess-Anhänger angemietet. Es könnte also sein, dass künftig noch mehr Post von der Stadt im Briefkaste­n landet.

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FOTO: O. LANG/DDP Enten füttern ist in Grevenbroi­ch verboten. Über ein Verwarngel­d wird im Ermessensf­all entschiede­n.
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FOTO: D. REINHARDT/DPA Die Stadt bittet auch Schnellfah­rer zur Kasse – demnächst mit einem neuen Radarwagen und einem Blitzer-Anhänger.
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FOTO: D. KARMANN/DPA Wer seinen Hund in öffentlich­en Anlagen oder bebauten Ortsteilen unangelein­t laufen lässt, riskiert ein Verwarngel­d von 35 Euro.
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FOTO: A. BRETZ Wer eine Getränkedo­se wegwirft, muss mit 20 Euro rechnen.

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