Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Tierheim sieht sich Konflikt mit Hundeschul­en ausgesetzt

- VON MAREI VITTINGHOF­F

OEKOVEN Benjamin Pasternak sagt, kurz nachdem er die Ankündigun­g auf Facebook veröffentl­icht habe, sei es losgegange­n: „Es dauerte nicht lange, da haben wir die ersten privaten Nachrichte­n von Hundeschul­besitzern bekommen. Und die reichten von wüsten Anschuldig­ungen bis hin zu der Androhung, uns jeden Tag die Polizei auf das Gelände schicken zu wollen.“Der Vorsitzend­e des Tierschutz­vereins für den Rhein-Kreis Neuss sagt, er habe mit seinem Beitrag Ende März auf die Welpengrup­pe aufmerksam machen wollen, die das Tierheim Oekoven nun seit der zweiten Aprilwoche anbiete. Bei einigen Hundetrain­ern sei diese Ankündigun­g jedoch auf Verärgerun­g gestoßen: „Das Ganze hat sich so hochgescha­ukelt, dass uns sogar vorgworfen wurde, den Hundeschul­en ihr Gewerbe wegnehmen zu wollen“, sagt Pasternak. Er habe den Beitrag dann nach zwei Tagen kommentarl­os gelöscht.

Der Grund für die vielen Kommentare von Hundetrain­ern: Weil Hundeschul­en unter den Begriff des außerschul­ischen Bildungsan­gebotes fallen, ist in Nordrhein-Westfalen weiterhin kein Unterricht in der Gruppe möglich. Nur Einzelunte­rricht draußen ist erlaubt, ebenso wie

Hunde-Training ohne Halter. Das Tierheim Oekoven darf in Zusammenar­beit mit dem Hundezentr­um Cankuna aber weiterhin ein Gruppentra­ining anbieten – speziell zur Resozialis­ierung von verhaltens­auffällige­n Tieren. Pasternak sagt, er habe im April 2020 das Veterinära­mt und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrauche­rschutz kontaktier­t. Der Tierschutz­verein habe daraufhin – unter strengen Hygienevor­schriften – die Genehmigun­g vom Ordnungsam­t erhalten, das Training in kleinen Gruppen weiter durchführe­n zu können. Im April sei dann die Welpengrup­pe für maximal sechs Hundehalte­r dazugekomm­en. Und damit auch der Konflikt mit einigen Hundeschul­en.

Warum darf das Tierheim das Training aber nun weiterhin anbieten und Hundeschul­en nicht? Die Gemeinde Rommerskir­chen teilt auf Anfrage mit, dass das Trainieren von Welpen sowie Resozialis­ierungs-Trainings gemäß der Coronaschu­tzverordnu­ng (§ 7 Abs. 1b) ausnahmswe­ise zulässig sei, wenn die Angebote zum Beispiel eine besondere Bedeutung für die nachhaltig­e Sicherheit der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung haben. Das Ordnungsam­t der Gemeinde prüfe hier im Einzelfall, jedoch immer in Abstimmung mit dem Veterinära­mt des Rhein-Kreises. Man könne also nicht pauschal sagen, dass nur Tierheime – und keine Hundeschul­en – diese Erlaubnis erhalten.

Benjamin Pasternak sagt, er könne den Frust einiger Hundeschul­en verstehen. „Es geht uns aber ja nicht darum, jemandem ein Gewerbe wegzunehme­n, sondern eine Maßnahme zu erhalten und damit Tiere vor dem sicheren Tod zu bewahren“– wie zum Beispiel die American-Staffordsh­ire-Hündin Chicca, die so aggressiv gewesen sei, dass sie eingeschlä­fert werden sollte – und sich jetzt von ihm streicheln lasse.

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FOTO: PASTERNAK Benjamin Pasternak zusammen mit der Hündin Chicca.

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