Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Tierheim sieht sich Konflikt mit Hundeschulen ausgesetzt
OEKOVEN Benjamin Pasternak sagt, kurz nachdem er die Ankündigung auf Facebook veröffentlicht habe, sei es losgegangen: „Es dauerte nicht lange, da haben wir die ersten privaten Nachrichten von Hundeschulbesitzern bekommen. Und die reichten von wüsten Anschuldigungen bis hin zu der Androhung, uns jeden Tag die Polizei auf das Gelände schicken zu wollen.“Der Vorsitzende des Tierschutzvereins für den Rhein-Kreis Neuss sagt, er habe mit seinem Beitrag Ende März auf die Welpengruppe aufmerksam machen wollen, die das Tierheim Oekoven nun seit der zweiten Aprilwoche anbiete. Bei einigen Hundetrainern sei diese Ankündigung jedoch auf Verärgerung gestoßen: „Das Ganze hat sich so hochgeschaukelt, dass uns sogar vorgworfen wurde, den Hundeschulen ihr Gewerbe wegnehmen zu wollen“, sagt Pasternak. Er habe den Beitrag dann nach zwei Tagen kommentarlos gelöscht.
Der Grund für die vielen Kommentare von Hundetrainern: Weil Hundeschulen unter den Begriff des außerschulischen Bildungsangebotes fallen, ist in Nordrhein-Westfalen weiterhin kein Unterricht in der Gruppe möglich. Nur Einzelunterricht draußen ist erlaubt, ebenso wie
Hunde-Training ohne Halter. Das Tierheim Oekoven darf in Zusammenarbeit mit dem Hundezentrum Cankuna aber weiterhin ein Gruppentraining anbieten – speziell zur Resozialisierung von verhaltensauffälligen Tieren. Pasternak sagt, er habe im April 2020 das Veterinäramt und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz kontaktiert. Der Tierschutzverein habe daraufhin – unter strengen Hygienevorschriften – die Genehmigung vom Ordnungsamt erhalten, das Training in kleinen Gruppen weiter durchführen zu können. Im April sei dann die Welpengruppe für maximal sechs Hundehalter dazugekommen. Und damit auch der Konflikt mit einigen Hundeschulen.
Warum darf das Tierheim das Training aber nun weiterhin anbieten und Hundeschulen nicht? Die Gemeinde Rommerskirchen teilt auf Anfrage mit, dass das Trainieren von Welpen sowie Resozialisierungs-Trainings gemäß der Coronaschutzverordnung (§ 7 Abs. 1b) ausnahmsweise zulässig sei, wenn die Angebote zum Beispiel eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherheit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben. Das Ordnungsamt der Gemeinde prüfe hier im Einzelfall, jedoch immer in Abstimmung mit dem Veterinäramt des Rhein-Kreises. Man könne also nicht pauschal sagen, dass nur Tierheime – und keine Hundeschulen – diese Erlaubnis erhalten.
Benjamin Pasternak sagt, er könne den Frust einiger Hundeschulen verstehen. „Es geht uns aber ja nicht darum, jemandem ein Gewerbe wegzunehmen, sondern eine Maßnahme zu erhalten und damit Tiere vor dem sicheren Tod zu bewahren“– wie zum Beispiel die American-Staffordshire-Hündin Chicca, die so aggressiv gewesen sei, dass sie eingeschläfert werden sollte – und sich jetzt von ihm streicheln lasse.