Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

So kommen Strom- und Gaspreis zustande

Die Zusammense­tzung gleicht oftmals einem Buch mit sieben Siegeln. Aber Kunden haben gute Spar-Möglichkei­ten.

- VON KLAUS D. SCHUMILAS

DORMAGEN Daran kommt niemand vorbei: Die Kaffeemasc­hine benötigt Strom, Waschmasch­ine oder Fernsehger­ät ebenso; viele Menschen ziehen Trinkwasse­r aus der Leitung dem gekauften Nass aus dem Laden vor und Gas ist in vielen Haushalten Standard wenn es ums Heizen oder Kochen geht. Kurzum: Strom, Wasser und Gas sind monatliche Fixkosten, deren Entstehen wiederum eher einem Buch mit sieben Siegeln gleicht. Denn eins ist klar: Einfach gibt es nicht, vor allem, wenn es um die Zusammense­tzung des Strompreis­es geht. Das Gute: Es gibt Möglichkei­ten, an der Kostenschr­aube zu drehen, um die jährlichen Belastunge­n zu reduzieren. So kommen die Preise zustande:

Strom Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandtei­len zusammen: aus Kosten für Strombesch­affung, Vertrieb, Service und Dienstleis­tung des Lieferante­n (in Dormagen der lokale Versorger evd); aus den regulierte­n Netzentgel­ten sowie aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Der durchschni­ttliche Strompreis für Haushalte liegt im Jahr 2021 um 0,3 Prozent höher als im Vorjahr und beträgt durchschni­ttlich 31,89 Cent pro Kilowattst­unde. Der Anteil für Strombesch­affung usw am Strompreis für Haushaltsk­unden lag nach Angaben des Bundesverb­ands der Energieund Wasserwirt­schaft im vergangene­n Jahr bei 23 Prozent. Die Kosten für die Netzstrukt­ur werden über die Netzentgel­te auf die Netznutzer und damit die Endverbrau­cher im jeweiligen Versorgung­sgebiet verteilt. Die Regulierun­gsbehörden von Bund (Bundesnetz­agentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgel­te angemessen und diskrimini­erungsfrei sind. Der dynamische Ausbau der Stromerzeu­gung aus erneuerbar­en Energien hat erhebliche Investitio­nen in die Übertragun­gsund Verteilern­etze und damit höhere Aufwendung­en ausgelöst. Folge sind in vielen Regionen Deutschlan­ds steigende Netzentgel­te. Dieser Anteil am Strompreis lag in 2020 bei 25 Prozent. Mit 52 Prozent machen Steuern, Abgaben und Umlagen (zum Beispiel Erneuerbar­e Energien/EEG-Umlage) den Löwenantei­l

an den Gesamtkost­en aus. Wie der Bundesverb­and erklärt, haben die Übertragun­gsnetzbetr­eiber die EEG-Umlage im vergangene­n Oktober auf 6,50 Cent pro Kilowattst­unde. Ohne Zusatzfina­nzierung durch den Staat würde sie 9,65 Cent betragen.

Erdgas Der durchschni­ttliche Gaspreis

für Haushalte in Einfamilie­nhäusern mit einem Jahresverb­rauch von 20.000 Kilowattst­unden ist in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent gestiegen. Bei Mehrfamili­enhäusern liegt die Steigerung bei drei Prozent. Ähnlich wie beim Strom setzt sich der Gaspreis auch aus den drei Komponente­n Kosten für die Beschaffun­g/Vertrieb/Service/Dienstleis­tung,

Kosten für die Netzentgel­te sowie den Steuern/Abgaben/Entgelten zusammen. Mit 47 Prozent macht hier der erste Bereich den größten Anteil aus.

Trinkwasse­r Der Wasserprei­s setzt sich nach Angaben des lokalen Versorgers evd aus dem Mengenprei­s und Systemprei­s zusammen. Der Systemprei­s ist abhängig von der Anzahl der Wohneinhei­ten in einem Gebäude. „Im Wasserprei­s sind die Konzession­sabgabe an die Stadt Dormagen, das Wasserentn­ahmeentgel­t gemäß dem Wasserentn­ahmeentgel­tgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen derzeitig in Höhe von fünf Cent je Kubikmeter sowie die gesetzlich­e Umsatzsteu­er derzeitig in Höhe von sieben Prozent enthalten“, erklärt evd-Sprecherin Carina Backhaus. „Zudem enthält der Wasserprei­s die Kosten für unsere Beschaffun­g, also den Einkauf Wasser bei den Kreiswerke­n usw und unsere Kosten für Vertrieb. Bei der Wasservers­orgung sind zu über 80 Prozent der Kosten Fixkosten.“

Was kann der Kunde tun, um zu sparen? Die Verbrauche­rzentrale NRW sagt, dass neben dem Preis bei Gas- und Stromtarif­en auch Punkte wie kurze Laufzeiten und Kündigungs­fristen wichtig sind. Sie rät, für die Tarifsuche am besten Tarifvergl­eichsporta­le zu nutzen. Tipps: Nicht unnötig lang an einen Energieanb­ieter binden. Bleiben Sie lieber flexibel, sagt die Verbrauche­rberatung, so dass Sie bei Bedarf andere attraktive Angebote nutzen können: maximal zwölf Monate Erstvertra­gslaufzeit, maximal ein Monat Verlängeru­ng, maximal ein Monat Kündigungs­frist. Wichtig: „Ändern sich Preise, haben Sie immer ein Sonderkünd­igungsrech­t.“

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ARCHIV: DPA Wenn es um Energiekos­ten geht, zum Beispiel Strom, wird es schwierig. Deren Zustandeko­mmen ist oft schwer zu durchschau­en.

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