Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
So kommen Strom- und Gaspreis zustande
Die Zusammensetzung gleicht oftmals einem Buch mit sieben Siegeln. Aber Kunden haben gute Spar-Möglichkeiten.
DORMAGEN Daran kommt niemand vorbei: Die Kaffeemaschine benötigt Strom, Waschmaschine oder Fernsehgerät ebenso; viele Menschen ziehen Trinkwasser aus der Leitung dem gekauften Nass aus dem Laden vor und Gas ist in vielen Haushalten Standard wenn es ums Heizen oder Kochen geht. Kurzum: Strom, Wasser und Gas sind monatliche Fixkosten, deren Entstehen wiederum eher einem Buch mit sieben Siegeln gleicht. Denn eins ist klar: Einfach gibt es nicht, vor allem, wenn es um die Zusammensetzung des Strompreises geht. Das Gute: Es gibt Möglichkeiten, an der Kostenschraube zu drehen, um die jährlichen Belastungen zu reduzieren. So kommen die Preise zustande:
Strom Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: aus Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistung des Lieferanten (in Dormagen der lokale Versorger evd); aus den regulierten Netzentgelten sowie aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte liegt im Jahr 2021 um 0,3 Prozent höher als im Vorjahr und beträgt durchschnittlich 31,89 Cent pro Kilowattstunde. Der Anteil für Strombeschaffung usw am Strompreis für Haushaltskunden lag nach Angaben des Bundesverbands der Energieund Wasserwirtschaft im vergangenen Jahr bei 23 Prozent. Die Kosten für die Netzstruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Endverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat erhebliche Investitionen in die Übertragungsund Verteilernetze und damit höhere Aufwendungen ausgelöst. Folge sind in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte. Dieser Anteil am Strompreis lag in 2020 bei 25 Prozent. Mit 52 Prozent machen Steuern, Abgaben und Umlagen (zum Beispiel Erneuerbare Energien/EEG-Umlage) den Löwenanteil
an den Gesamtkosten aus. Wie der Bundesverband erklärt, haben die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage im vergangenen Oktober auf 6,50 Cent pro Kilowattstunde. Ohne Zusatzfinanzierung durch den Staat würde sie 9,65 Cent betragen.
Erdgas Der durchschnittliche Gaspreis
für Haushalte in Einfamilienhäusern mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ist in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent gestiegen. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Steigerung bei drei Prozent. Ähnlich wie beim Strom setzt sich der Gaspreis auch aus den drei Komponenten Kosten für die Beschaffung/Vertrieb/Service/Dienstleistung,
Kosten für die Netzentgelte sowie den Steuern/Abgaben/Entgelten zusammen. Mit 47 Prozent macht hier der erste Bereich den größten Anteil aus.
Trinkwasser Der Wasserpreis setzt sich nach Angaben des lokalen Versorgers evd aus dem Mengenpreis und Systempreis zusammen. Der Systempreis ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten in einem Gebäude. „Im Wasserpreis sind die Konzessionsabgabe an die Stadt Dormagen, das Wasserentnahmeentgelt gemäß dem Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen derzeitig in Höhe von fünf Cent je Kubikmeter sowie die gesetzliche Umsatzsteuer derzeitig in Höhe von sieben Prozent enthalten“, erklärt evd-Sprecherin Carina Backhaus. „Zudem enthält der Wasserpreis die Kosten für unsere Beschaffung, also den Einkauf Wasser bei den Kreiswerken usw und unsere Kosten für Vertrieb. Bei der Wasserversorgung sind zu über 80 Prozent der Kosten Fixkosten.“
Was kann der Kunde tun, um zu sparen? Die Verbraucherzentrale NRW sagt, dass neben dem Preis bei Gas- und Stromtarifen auch Punkte wie kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen wichtig sind. Sie rät, für die Tarifsuche am besten Tarifvergleichsportale zu nutzen. Tipps: Nicht unnötig lang an einen Energieanbieter binden. Bleiben Sie lieber flexibel, sagt die Verbraucherberatung, so dass Sie bei Bedarf andere attraktive Angebote nutzen können: maximal zwölf Monate Erstvertragslaufzeit, maximal ein Monat Verlängerung, maximal ein Monat Kündigungsfrist. Wichtig: „Ändern sich Preise, haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht.“