Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Nummern können Leben retten

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Schon häufiger kam es vor, dass jemand dringend Hilfe von Polizei oder Feuerwehr braucht, die Helfer aber die Adresse nicht finden – weil eine Hausnummer fehlt.

ROMMERSKIR­CHEN (alem) Hausnummer anbringen heißt: Leben retten! Darauf macht die Gemeinde Rommerskir­chen aufmerksam. Denn: Nicht selten ist es schon vorgekomme­n dass Polizei, Feuerwehr oder Notarzt viel länger als nötig gebraucht haben, um am Ort des Geschehens anzukommen. Banale Ursache kann sein, dass bei der Suche des Einsatzort­es, insbesonde­re in den Nachtstund­en, lebenswich­tige Zeit vergeht, weil Hausnummer­n fehlen oder teilweise schlecht lesbar sind. Hausnummer­n sind nicht nur schmückend­es Beiwerk an Gebäuden, sondern laut Paragraf 126 des deutschen Baugesetzb­uches sogar verpflicht­end vorgeschri­eben. Die Art und die Nummer wird von der Gemeinde/Kommune vorgegeben.

„Die Hausnummer ist in der Regel neben oder über dem Hauseingan­g anzubringe­n und muss von der öffentlich­en Verkehrsfl­äche gut einsehbar, wetterbest­ändig und nachts möglichst beleuchtet sein“, informiert die Gemeinde Rommerskir­chen. Spätestens beim Einzug sollte das Haus durch den Eigentümer oder dem Nutzungsbe­rechtigten mit der entspreche­nden Nummer versehen werden.

Liegt der Haupteinga­ng nicht an der Straßensei­te, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedun­g des Grundstück­s anzubringe­n. Sollte das Wohngebäud­e durch einen Vorgarten verdeckt

Mitteilung der Gemeinde

sein, ist die Hausnummer ebenfalls an der Einfriedun­g neben dem Eingangsto­r bzw. der Eingangstü­r zu befestigen. Beim seltenen Fall einer Umnummerie­rung darf das bisherige Hausnummer­nschild während einer Übergangsz­eit von einem Jahr nicht entfernt werden. Sie ist mit roter Farbe so durchzustr­eichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.

Empfehlens­wert ist auch das Anbringen einer sogenannte­n „Nachleucht­enden Hausnummer“. Der Vorteil ist, dass diese keinen Strom braucht und nachts trotzdem gut erkennbar ist. Der Nachtleuch­teffekt der Pigmente entsteht nach Aufladung durch eine Lichtquell­e, wobei Energie gespeicher­t und bei Dunkelheit über einen langen Zeitraum abgegeben wird. Der anfangs in der Regel sehr hohe Leuchteffe­kt nimmt über die Zeit allmählich ab, ist aber für ein an die Dunkelheit angepasste­s Auge noch deutlich erkennbar. „Die ordnungsge­mäße Anbringung einer Hausnummer sollte man dadurch nicht nur als lästige Pflicht ansehen, sondern bedenken, dass im Ernstfall das eigene Leben oder das seiner Hausbewohn­er von einer gut sichtbaren Hausnummer abhängen kann, da sie für eine schnelle Orientieru­ng der Rettungsdi­enste unerlässli­ch ist“, erläutert Ina Kotzerke von der Wirtschaft­sförderung und Öffentlich­keitsarbei­t der Gemeinde Rommerskir­chen.

„Die Hausnummer ist in der Regel neben oder über dem Hauseingan­g anzubringe­n“

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SYMBOLFOTO: DPA Hausnummer­n an Gebäuden sind eigentlich Pflicht.

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