Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Hunde sollen Reh gerissen haben
Auf dem Areal von zwei Jagdpächtern in Kleinenbroich wurde am Wochenende eine ausgewachsene Ricke gerissen. Ein Zeuge sah frei laufende Hunde, eine Beschreibung der Halterin liegt vor. Es wurde Anzeige erstattet. Was genau passiert ist.
KLEINENBROICH Klaus Kallen ist wütend und entsetzt. Auf dem Feldstück in Kleinenbroich, das er gemeinsam mit Bastian Schumachers als Jäger gepachtet hat, ist am vergangenen Samstag, 17. Februar, ein Reh von zwei frei laufenden Hunden gerissen worden. Beobachtet habe dies wiederum ein Zeuge, der Kontakt mit einem benachbarten Landwirt aufgenommen hat, berichtet Kallen unserer Redaktion.
„Der Landwirt hat uns am Samstag direkt kontaktiert“, so Kallen. Weil er selbst mit einem fiebrigen Infekt krank ist, habe dann ein Bekannter versucht, das verletzte Reh zu finden. Vergeblich. Am Sonntag dann hat Bastian Schumachers, mit dem Kallen das Areal gepachtet hat, das Tier mit schweren Bissverletzungen nach längerer Suche entdeckt. „Es hatte sich noch 200 Meter weiter geschleppt“, sagt Kallen. Die etwa drei oder vier Jahre alte Ricke sei so schwer verletzt gewesen, dass „wir das Tier nur noch erlösen konnten“.
Das Reh habe so schwere Bissverletzungen im Rückenbereich und am Träger, also im Halsbereich, gehabt, dass nur ein gezielter Schuss möglich gewesen sei, um es von seinen Schmerzen zu befreien. Bei dem Tier hat es sich laut Klaus Kallen um eine etwa drei oder vier Jahre alte Ricke gehandelt. Der Vorfall habe sich am Samstag gegen 10.30 Uhr auf dem 550 Hektar großen Areal ereignet. Dort gebe es eine Ecke, die mit Brombeeren und anderen Sträuchern bewachsen ist, wo das Rehwild schon mal drin liegt.
„Was mich wirklich rasend macht, ist die Tatsache, dass das Tier den Samstag und die ganze Nacht über noch gelitten hat“, empört sich Kallen. Deshalb will er nun alles daran setzen, die Hundebesitzerin zu finden. „Laut Zeugenaussage handelt es sich um eine Frau, die ihre beiden Hunde frei laufen ließ“, sagt Kallen. „Sie hatte wohl einen weißen Terrier und einen hellbraunen Mischling – vermutlich einen Labrador –, der größer war. Der Zeuge, der das beobachtet hat, war durch das Klagen des Rehs und das laute Bellen der Hunde auf den Vorfall aufmerksam geworden.“Die Hundehalterin sei einfach „abmarschiert“mit ihren Tieren und habe sich nicht weiter um den Vorfall gekümmert.
Klaus Kallen hat nach eigenen Angaben bereits Kontakt mit dem ersten Vorsitzenden der Kreisjägerschaft, Peter Kallen, aufgenommen – die beiden sind übrigens nur Namensbrüder, nicht verwandt. Danach hat er beschlossen, Anzeige erstatten zu wollen. Am Dienstag hat er unserer Redaktion bestätigt, dass er eine Online-Anzeige aufgegeben hat. Aufgrund seiner vielen
Kontakte – insbesondere auch zu anderen Hundebesitzern – ist er zuversichtlich, die Halterin ausfindig machen zu können.
Kallen erlebt oft, dass Hundehalter ihre Vierbeiner frei laufen lassen. „Das ist seit Corona noch extremer geworden“, sagt er. Dabei seien die Hundebesitzer verpflichtet, auf den Feld- und Waldwegen zu bleiben und ihre Tiere anzuleinen. Doch kaum einer halte sich daran, so Kallen. „Bei vielen stehen die Hunde im Wort und gehorchen. Aber etwa 20 bis 30 Prozent der Halter haben Tiere, die nicht reagieren und keinen Gehorsam kennen“, hat Kallen erfahren. „Und wenn man die Besitzer darauf anspricht, lassen sie sich nichts sagen. Wie
die Pressesprecherin der Polizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, Claudia Suthor, auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, sei bei einem solchen Vorfall rechtlich zu unterscheiden. „So stellen das ‚freie Laufenlassen’ der Hunde sowie die „Störung des Wildes‘ Ordnungswidrigkeiten dar. Die Störung des Wildes ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesjagdgesetz. Hier ist die zuständige Ermittlungsbehörde das örtlich zuständige Ordnungsamt“, so Suthor. Die Jagdwilderei dagegen stelle eine Straftat nach Paragraf 292 des Strafgesetzbuches dar.
Da zum Zeitpunkt der Anfrage unserer Redaktion noch keine Anzeige eingegangen war, wie Suthor weiter mitteilt, aber der Verdacht einer Straftat bestehe, „wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“. Zunächst mit unbekannter Tatverdächtiger sowie unbekanntem Geschädigten, da keinerlei Personalien bekannt seien, so die Pressestelle der Polizei.