Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Neusser muss nach Hammer-Attacke ins Gefängnis

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NEUSS/DÜSSELDORF (dpa/jasi) Für eine Holzhammer­attacke auf seine Ex-Partnerin in Neuss ist ein Immobilien­makler zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorf­er Landgerich­t sprach den Mann am Donnerstag wegen gefährlich­er Körperverl­etzung schuldig. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes. Doch nach Überzeugun­g der Richter war dem 64-Jährigen kein Tötungsvor­satz nachzuweis­en. Für eine Bewährungs­strafe, die der Verteidige­r gefordert hatte, sei die Tat wiederum zu planmäßig gewesen. Der 64-Jährige hatte seine Ex-Partnerin nach der Trennung in sein Haus gebeten. Dabei, so der Richter, habe er von Anfang an geplant, die 59-Jährige aus Eifersucht mit dem Hammer zu attackiere­n. Mehrfach hatte er der arglosen Frau von hinten mit dem bereitgele­gten Holzhammer auf den Kopf geschlagen. Sie konnte sich verletzt auf die Straße zu Nachbarn retten.

Zum Prozessauf­takt hatte sich der Angeklagte zunächst nur flüsternd und mit rauer Stimme geäußert. Das spätere Opfer und er hätten sieben Jahre lang eine glückliche Beziehung geführt, mehrere Jahre in jenem Haus zusammenge­lebt, in dem es später zu der Tat kam. Die einzigen „Wermutstro­pfen“seien seine Depression­en und Panikattac­ken

gewesen, an denen er bereits seit Jahrzehnte­n leide. Mehrfach sei er deswegen in Behandlung und in Kliniken gewesen, 2022 habe es dann eine neue, schlimme Episode gegeben, auf die im November 2022 ein Suizidvers­uch folgte. Daraufhin sei er mit Unterbrech­ungen mehrfach in der geschlosse­nen Klinik gewesen. Zehn Tage vor der Tat habe er die Klinik erst verlassen. Seine Medikament­e gegen Depression­en habe er noch an diesem Tag abgesetzt, sagt er. Zugleich habe er regelmäßig viel Alkohol getrunken, am Tag der Tat sei es eine ganze Flasche Wein gewesen.

Seine Krankheit habe die Beziehung belastet, sagte der Angeklagte vor Gericht. Das bestätigte auch das Opfer im Zeugenstan­d. Die Frau betonte, dass sie sich im August 2023 zunächst eine dreimonati­ge Kontaktpau­se gewünscht habe. Für sie sei es zunächst nur eine Trennung auf Zeit gewesen, das habe sie dem Angeklagte­n auch klar gemacht. Nach einigen Wochen Kontaktpau­se habe der Angeklagte sie dann für ein Gespräch in das Haus gebeten. Eine Tüte mit einem Hammer habe er bereits Stunden vor dem Treffen aus dem Keller hochgeholt und auf die Treppe gelegt. Er habe die Trennung „nicht akzeptiere­n wollen“, sagte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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