Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Grevenbroicher soll siebeneinhalb Jahre in Haft
Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach: Dem 26-jährigen Angeklagten wird versuchter Mord vorgeworfen.
GREVENBROICH Es wäre das vorläufige Ende eines verpfuschten jungen Lebens: Ein 26 Jahre alter Grevenbroicher soll wegen versuchten Mordes für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat die Staatsanwaltschaft im Prozess am Landgericht Mönchengladbach am Montag beantragt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni vergangenen Jahres auf offener Straße nachts in Grevenbroich einen Bekannten aus der Drogenszene brutal niedergestochen hatte.
„Für mich liegt hier ein versuchter Mord vor“, fasste Oberstaatsanwalt Stefan Linges das Geschehen zum Ende seines Plädoyers zusammen. „Das Opfer war arg- und wehrlos. Siebeneinhalb Jahre sind hier tatund schuldangemessen.“Zuvor hatte eine Rechtsmedizinerin im Prozess bestätigt, dass das Opfer – ein junger Araber aus Grevenbroich – die Tat nur knapp überlebt hatte. „Die Verletzungen waren zwar nicht akut lebensgefährlich, dennoch wurden überlebenswichtige Organe nur um wenige Millimeter verfehlt“, betonte die Expertin. „Auch wenn es nur ein Stich war, so ist auch dieser eine Stich in den Brustkorb geeignet, um jemanden zu töten.“
Nach Aussage des Opfers und auch nach Aussage von Zeugen erfolgte der Angriff des Angeklagten von vorne. Unklar ist allerdings, ob die Attacke völlig unvermittelt erfolgte oder im Rahmen einer Rangelei geschah. „Es gibt Anhaltspunkte für eine Schubserei zwischen Täter und Opfer“, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Martin Alberring. „Wir erteilen
„Für mich liegt hier ein versuchter Mord vor“Stefan Linges Oberstaatsanwalt
deshalb den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Frage kommen könnte, weil das Opfer aus unserer Sicht nicht arg- und wehrlos war.“
Das wiederum könnte eine mildere Strafe zur Folge haben. Oberstaatsanwalt Linges allerdings hielt am Mordvorwurf fest. Das Opfer hatte nämlich ausgesagt, der Angeklagte sei ohne jede Vorwarnung mit dem Messer auf ihn losgegangen. Ein Streit zwischen den beiden jungen Männern soll zu der Attacke geführt haben.
Die Verteidigung beantragte derweil einen Freispruch. Anwalt
Cornelius Schumann hält es für nicht erwiesen, dass der 26-Jährige überhaupt am Tatort war. Zeugen und das Opfer hatten ihn zwar wiedererkannt, dennoch hält die Verteidigung einen Freispruch für das richtige Urteil. Gegenüber der Polizei hatte der Angeklagte tatsächlich stets bestritten, in der Tatnacht überhaupt am Tatort vor einem Kiosk an der Rheydter Straße in Grevenbroich gewesen zu sein.
Folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wäre das Urteil der traurige Höhepunkt einer schlimmen Drogenkarriere. Mit 13 soll der junge Grevenbroicher als Schüler des Pascal-Gymnasiums erstmals mit Drogen in Kontakt gekommen sein, es folgte der jahrelange Konsum von Ecstasy, Marihuana, Kokain, Amphetamin und schlussendlich Crack. Diverse Male wurde er von der Justiz bereits verurteilt, unter anderem wegen Körperverletzung, Drogenbesitzes und Trunkenheit am Steuer. Jetzt drohen siebeneinhalb Jahre Haft – das Urteil soll am Donnerstag, 25. April, um 9.15 Uhr verkündet werden.