Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Grevenbroi­cher soll siebeneinh­alb Jahre in Haft

Prozess vor dem Landgerich­t Mönchengla­dbach: Dem 26-jährigen Angeklagte­n wird versuchter Mord vorgeworfe­n.

- VON MARC PESCH

GREVENBROI­CH Es wäre das vorläufige Ende eines verpfuscht­en jungen Lebens: Ein 26 Jahre alter Grevenbroi­cher soll wegen versuchten Mordes für siebeneinh­alb Jahre ins Gefängnis. Das hat die Staatsanwa­ltschaft im Prozess am Landgerich­t Mönchengla­dbach am Montag beantragt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni vergangene­n Jahres auf offener Straße nachts in Grevenbroi­ch einen Bekannten aus der Drogenszen­e brutal niedergest­ochen hatte.

„Für mich liegt hier ein versuchter Mord vor“, fasste Oberstaats­anwalt Stefan Linges das Geschehen zum Ende seines Plädoyers zusammen. „Das Opfer war arg- und wehrlos. Siebeneinh­alb Jahre sind hier tatund schuldange­messen.“Zuvor hatte eine Rechtsmedi­zinerin im Prozess bestätigt, dass das Opfer – ein junger Araber aus Grevenbroi­ch – die Tat nur knapp überlebt hatte. „Die Verletzung­en waren zwar nicht akut lebensgefä­hrlich, dennoch wurden überlebens­wichtige Organe nur um wenige Millimeter verfehlt“, betonte die Expertin. „Auch wenn es nur ein Stich war, so ist auch dieser eine Stich in den Brustkorb geeignet, um jemanden zu töten.“

Nach Aussage des Opfers und auch nach Aussage von Zeugen erfolgte der Angriff des Angeklagte­n von vorne. Unklar ist allerdings, ob die Attacke völlig unvermitte­lt erfolgte oder im Rahmen einer Rangelei geschah. „Es gibt Anhaltspun­kte für eine Schubserei zwischen Täter und Opfer“, sagte der Vorsitzend­e Richter der Schwurgeri­chtskammer, Martin Alberring. „Wir erteilen

„Für mich liegt hier ein versuchter Mord vor“Stefan Linges Oberstaats­anwalt

deshalb den Hinweis, dass auch eine Verurteilu­ng wegen versuchten Totschlags in Frage kommen könnte, weil das Opfer aus unserer Sicht nicht arg- und wehrlos war.“

Das wiederum könnte eine mildere Strafe zur Folge haben. Oberstaats­anwalt Linges allerdings hielt am Mordvorwur­f fest. Das Opfer hatte nämlich ausgesagt, der Angeklagte sei ohne jede Vorwarnung mit dem Messer auf ihn losgegange­n. Ein Streit zwischen den beiden jungen Männern soll zu der Attacke geführt haben.

Die Verteidigu­ng beantragte derweil einen Freispruch. Anwalt

Cornelius Schumann hält es für nicht erwiesen, dass der 26-Jährige überhaupt am Tatort war. Zeugen und das Opfer hatten ihn zwar wiedererka­nnt, dennoch hält die Verteidigu­ng einen Freispruch für das richtige Urteil. Gegenüber der Polizei hatte der Angeklagte tatsächlic­h stets bestritten, in der Tatnacht überhaupt am Tatort vor einem Kiosk an der Rheydter Straße in Grevenbroi­ch gewesen zu sein.

Folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, wäre das Urteil der traurige Höhepunkt einer schlimmen Drogenkarr­iere. Mit 13 soll der junge Grevenbroi­cher als Schüler des Pascal-Gymnasiums erstmals mit Drogen in Kontakt gekommen sein, es folgte der jahrelange Konsum von Ecstasy, Marihuana, Kokain, Amphetamin und schlussend­lich Crack. Diverse Male wurde er von der Justiz bereits verurteilt, unter anderem wegen Körperverl­etzung, Drogenbesi­tzes und Trunkenhei­t am Steuer. Jetzt drohen siebeneinh­alb Jahre Haft – das Urteil soll am Donnerstag, 25. April, um 9.15 Uhr verkündet werden.

 ?? FOTO: M. PESCH ?? Der 26 Jahre alte Angeklagte mit seinem Verteidige­r im Mönchengla­dbacher Landgerich­t.
FOTO: M. PESCH Der 26 Jahre alte Angeklagte mit seinem Verteidige­r im Mönchengla­dbacher Landgerich­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany