Nordwest-Zeitung

Volle Haft bei Unfällen

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KASSEL – Auf dem Gelände einer Waschanlag­e ist stets mit Menschen zu rechnen, die um die Autos herumlaufe­n. Wer hier trotzdem schneller als Schrittges­chwindigke­it fährt, kann bei Unfällen mit Personensc­häden voll haften müssen, ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerich­ts Kassel (Az.: 435 C 5128/12).

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