Volle Haft bei Unfällen
KASSEL – Auf dem Gelände einer Waschanlage ist stets mit Menschen zu rechnen, die um die Autos herumlaufen. Wer hier trotzdem schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, kann bei Unfällen mit Personenschäden voll haften müssen, ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Kassel (Az.: 435 C 5128/12).