Nordwest-Zeitung

TIPP

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AUCH AM FAHRRADLEN­KER ist das Telefonier­en mit dem HandH verboten. Man begeht eine grobe Fahrlässig­keit, teilt der TQV Thüringen mit. Werden Radler erwischt, wird in der Regel ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Außerdem könne selbst bei nicht verschulde­ten Unfällen ein Teil der Schuld auf den HandH-Radler zukommen. Unter Umständen sei sogar der Versicheru­ngsschutz in Gefahr.

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