TIPP
AUCH AM FAHRRADLENKER ist das Telefonieren mit dem HandH verboten. Man begeht eine grobe Fahrlässigkeit, teilt der TQV Thüringen mit. Werden Radler erwischt, wird in der Regel ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Außerdem könne selbst bei nicht verschuldeten Unfällen ein Teil der Schuld auf den HandH-Radler zukommen. Unter Umständen sei sogar der Versicherungsschutz in Gefahr.