Nordwest-Zeitung

Keine Demo

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KOBLENZ – Im direkten Umfeld des Bundespräs­identen können öffentlich­e Versammlun­gen aus Sicherheit­sgründen untersagt werden. Eine geplante Demonstrat­ion einer Partei dürfe deswegen an einen anderen Ort verlegt werden, entschied das Oberverwal­tungsgeric­ht RheinlandP­falz (Az.: 7 A 11077/15).

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