Keine Demo
KOBLENZ – Im direkten Umfeld des Bundespräsidenten können öffentliche Versammlungen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Eine geplante Demonstration einer Partei dürfe deswegen an einen anderen Ort verlegt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht RheinlandPfalz (Az.: 7 A 11077/15).