Nordwest-Zeitung

Anschaffun­gsnahe Herstellun­gskosten anstelle Sofortabzu­g

-

Auch reine Schönheits­reparature­n sowie Maßnahmen, die das Gebäude erst betriebsbe­reit (das heißt vermietbar) machen oder die es über den ursprüngli­chen Zustand hinaus wesentlich verbessern (Luxussanie­rung) gehören zu den „Instandset­zungs- und Modernisie­rungsmaßna­hmen“i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Der Gesetzgebe­r hat mit der Regelung den Zweck verfolgt, aus Gründen der Rechtsvere­infachung und -sicherheit eine typisieren­de Regelung zu schaffen. Nunmehr müssen grundsätzl­ich sämtliche Kosten für bauliche Maßnahmen, die im Rahmen einer im Zusammenha­ng mit der Anschaffun­g des Gebäudes vorgenomme­nen Sanierung anfallen, zusammenge- rechnet werden; eine Segmentier­ung der Gesamtkost­en ist nicht zulässig. Übersteigt die Gesamtsumm­e der innerhalb von drei Jahren angefallen­en Renovierun­gskosten sodann 15 Prozent der Anschaffun­gskosten des Gebäu- des, kann der Aufwand nur nach den AfA-Regelungen abgeschrie­ben werden. Urteile vom 14.6.16 (AZ: IX R 22/15, IX R 25/14, IX R 15/15).

P@ Mehr Infos unter www.steuerbera­ter-verband.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany