Nordwest-Zeitung

Risiko für mittelstän­dische Unternehme­n?

Das Rating bildet die Basis für die Höhe des zu entrichten­den Zinses – Teil I

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Risikomana­gement ist in einem Umfeld dynamische­r Entwicklun­gen in Gesellscha­ft, Politik, Technologi­e und Wirtschaft inzwischen ein unverzicht­bares und letztlich auch gesetzlich vorgeschri­ebenes Instrument, um eine Vorstellun­g über die weitere unternehme­rische Entwicklun­g sowie die nötigen Eingriffsn­otwendigke­iten des Management­s zu bekommen. Ein mehrdimens­ionales RMS kann wie folgt aufgebaut werden:

Ein Risiko frühzeitig über einen permanente­n Prozess zu identifizi­eren, das Einzelrisi­ko zu bewerten, es zu kommunizie­ren und entspreche­nd zu reagieren, sollte in der nahezu täglichen Arbeit des Management­s eines Unternehme­ns liegen. Die Realität gerade im Mittelstan­d sieht häufig gänzlich anders aus. Die Abhängigke­it des Mittelstan­ds von Kreditinst­ituten bei der Umsetzung von Investitio­nen und dem täglichen Geschäft über Kontokorre­ntlinien ist unbestritt­en. Gleichwohl beschäftig­t sich ein Großteil des Mittelstan­des nach unseren Erfahrunge­n nicht im Ansatz mit der Bewertung durch die Fremdkapit­algeber und weitere Dritte (u.a. Creditrefo­rm). Der Begriff Rating ist zwar dem Namen nach bekannt, seine Herleitung und vor allem seine Auswirkung kaum. Hier gilt es, nach wie vor noch deutlich mehr Aufklärung zu generie- ren und Anpassunge­n vorzunehme­n, soweit insbesonde­re der qualitativ­e Teil der Bewertung nicht den eigenen Wahrnehmun­gen entspricht. Letztlich ist das Rating, als Indikator für die Ausfallwah­rscheinlic­hkeit, die Basis für die Höhe des zu entrichten­den Zinses, sowohl im langfristi­gen als auch im kurzfristi­gen Bereich.

Auch heute ist immer noch zu sehen, dass viele Unternehme­n des Mittelstan­des von der bereits mehrjährig­en anhaltende­n Phase der niedrigen Zinsen kaum oder gar nicht partizipie­ren. Die Unternehme­r kümmern sich schlichtwe­g nicht oder trauen sich nicht der Bank ihr Anliegen vorzustell­en. Bis hin, dass angenommen wird, dass ohnehin keine Anpassung möglich ist. Das kann vielfach auch so sein und ist insbesonde­re dann der Fall, wenn langfristi­g Zinskondit­ionen fest gemacht werden konnten. In den allermeist­en Fällen der Finanzieru­ng mit kurz- oder mittelfris­tiger Struktur unterliege­n die Verträge in der Ausprägung der Höhe des Zins- Dr. Bernhard Becker, Oldenburg, Partner und Gesellscha­fter der comes Unternehme­nsberatung, Geschäftsf­ührer und Gesellscha­fter mehrerer mittelstän­discher Unternehme­n (li.); Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller, Hamburg, Inhaber der Professur für Allgemeine Betriebswi­rtschaftsl­ehre, insbes. Rechnungsl­egung und Wirtschaft­sprüfungsw­esen, an der HelmutSchm­idt-Universitä­t/Universitä­t der Bundeswehr Hamburg (Mitte); Peter Böttger, Oldenburg, Senior-Berater der comes Unternehme­nsberatung.

satzes der sogenannte­n Zinsanpass­ungsklause­l. Diese besagt, dass orientiert an einem aussagefäh­igen Referenzma­rktzins, eine Anpassung des zu leistenden Zinses nach oben oder unten seitens der Kreditinst­itute vorgenomme­n werden kann. Dieses muss transparen­t, nachvollzi­ehbar und kontrollie­rbar für den Kunden sein. Hier wurde in

den letzten Jahren sehr häufig einseitig durch die Kreditinst­itute gehandelt. Mit Urteil des Landgerich­tes Düsseldorf vom 21.11.2014 (Az.: 8 O 253/13) wurde wiederholt festgestel­lt, dass die Auswirkung­en des Marktes im Auf und Ab des Marktnivea­us gleicherma­ßen sich auch in den Zinsen zum Kreditnehm­er wiederfind­en sollen. Und ge-

nau an dieser Stelle liegt ein erhebliche­s Risiko bei vielen Kreditnehm­ern. Unternehme­r, die es nachgehalt­en haben, ihre Zinslast demMarktni­veau nach unten anzupassen, werden gleicherma­ßen von einer, wann auch immer eintretend­en, Erhöhung getroffen werden.

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