Risiko für mittelständische Unternehmen?
Das Rating bildet die Basis für die Höhe des zu entrichtenden Zinses – Teil I
Risikomanagement ist in einem Umfeld dynamischer Entwicklungen in Gesellschaft, Politik, Technologie und Wirtschaft inzwischen ein unverzichtbares und letztlich auch gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, um eine Vorstellung über die weitere unternehmerische Entwicklung sowie die nötigen Eingriffsnotwendigkeiten des Managements zu bekommen. Ein mehrdimensionales RMS kann wie folgt aufgebaut werden:
Ein Risiko frühzeitig über einen permanenten Prozess zu identifizieren, das Einzelrisiko zu bewerten, es zu kommunizieren und entsprechend zu reagieren, sollte in der nahezu täglichen Arbeit des Managements eines Unternehmens liegen. Die Realität gerade im Mittelstand sieht häufig gänzlich anders aus. Die Abhängigkeit des Mittelstands von Kreditinstituten bei der Umsetzung von Investitionen und dem täglichen Geschäft über Kontokorrentlinien ist unbestritten. Gleichwohl beschäftigt sich ein Großteil des Mittelstandes nach unseren Erfahrungen nicht im Ansatz mit der Bewertung durch die Fremdkapitalgeber und weitere Dritte (u.a. Creditreform). Der Begriff Rating ist zwar dem Namen nach bekannt, seine Herleitung und vor allem seine Auswirkung kaum. Hier gilt es, nach wie vor noch deutlich mehr Aufklärung zu generie- ren und Anpassungen vorzunehmen, soweit insbesondere der qualitative Teil der Bewertung nicht den eigenen Wahrnehmungen entspricht. Letztlich ist das Rating, als Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Basis für die Höhe des zu entrichtenden Zinses, sowohl im langfristigen als auch im kurzfristigen Bereich.
Auch heute ist immer noch zu sehen, dass viele Unternehmen des Mittelstandes von der bereits mehrjährigen anhaltenden Phase der niedrigen Zinsen kaum oder gar nicht partizipieren. Die Unternehmer kümmern sich schlichtweg nicht oder trauen sich nicht der Bank ihr Anliegen vorzustellen. Bis hin, dass angenommen wird, dass ohnehin keine Anpassung möglich ist. Das kann vielfach auch so sein und ist insbesondere dann der Fall, wenn langfristig Zinskonditionen fest gemacht werden konnten. In den allermeisten Fällen der Finanzierung mit kurz- oder mittelfristiger Struktur unterliegen die Verträge in der Ausprägung der Höhe des Zins- Dr. Bernhard Becker, Oldenburg, Partner und Gesellschafter der comes Unternehmensberatung, Geschäftsführer und Gesellschafter mehrerer mittelständischer Unternehmen (li.); Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller, Hamburg, Inhaber der Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbes. Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfungswesen, an der HelmutSchmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (Mitte); Peter Böttger, Oldenburg, Senior-Berater der comes Unternehmensberatung.
satzes der sogenannten Zinsanpassungsklausel. Diese besagt, dass orientiert an einem aussagefähigen Referenzmarktzins, eine Anpassung des zu leistenden Zinses nach oben oder unten seitens der Kreditinstitute vorgenommen werden kann. Dieses muss transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar für den Kunden sein. Hier wurde in
den letzten Jahren sehr häufig einseitig durch die Kreditinstitute gehandelt. Mit Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 21.11.2014 (Az.: 8 O 253/13) wurde wiederholt festgestellt, dass die Auswirkungen des Marktes im Auf und Ab des Marktniveaus gleichermaßen sich auch in den Zinsen zum Kreditnehmer wiederfinden sollen. Und ge-
nau an dieser Stelle liegt ein erhebliches Risiko bei vielen Kreditnehmern. Unternehmer, die es nachgehalten haben, ihre Zinslast demMarktniveau nach unten anzupassen, werden gleichermaßen von einer, wann auch immer eintretenden, Erhöhung getroffen werden.