Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt
– Die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann nach dessen Gedicht „Schmähkritik“über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind eingestellt worden. Strafbare Handlungen seien nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Dienstag mit.
Im November kommt noch eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann in Hamburg vor Gericht.
War’s das? Kann der Fall Böhmermann jetzt endlich zu den Akten gelegt werden? Oder schlägt Recep Tayyip Erdogan zurück, zeigt einmal mehr, dass er das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz nicht achtet? Die Staatsanwaltschaft Mainz jedenfalls hat das Verfahren gegen Jan Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten eingestellt.
Ganz gleich, was man von den Versen des Fernsehmannes auch halten mag – nicht eine Regierung entscheidet in einem Rechtsstaat darüber, was Recht und Unrecht ist, sondern die Justiz. Staatsanwaltschaften und Gerichte sind hierzulande unabhängig, anders als im Reich des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.
Hierzulande gilt das Grundgesetz und die darin garantierte Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit. Die Kanzlerin hatte sich im Fall Böhmermann nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Ihr Versuch, das autokratische türkische Staatsoberhaupt aus Sorge um den Flüchtlingspakt mit Ankara zu besänftigen, war gründlich schiefgegangen und hatte Erdogan geradezu angespornt, seinen irrwitzigen Feldzug gegen Böhmermann fortzusetzen. Die Justiz hat jetzt Klarheit geschaffen.