Nordwest-Zeitung

Verdichtet­e Bebauung verlangt planerisch­e Kompetenz

Be riff : „Neubau nimmt Nachbarn die Sonne“, und „28 Bebauungsp­läne auf dem Prüfstand (Ð vom 17. September)

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Mit welcher Ignoranz wird hier (sofern der Beitrag die offizielle Stellungna­hme der Stadtbaurä­tin wiedergibt) von Seiten einer Fachbehörd­e wieder ein „Ball ins politische Feld“gespielt.

Allen Nutzungszu­lassungen und/oder Beschränku­ngen (hier Bauanträge­n) voran gilt als wichtigste­r Grundsatz das Gebot der allgemeine­n Rücksichtn­ahme.

Ein Verweis auf veraltete Bebauungsp­läne ist weder zielführen­d noch inhaltlich korrekt.

Nach §3 (3) der NBauO „dürfen bauliche Anlagen nicht verunstalt­et wirken und dürfen auch das Gesamtbild ihrer Umgebung nicht verunstalt­en“.

Dies ist bei einer Missachtun­g der Maßstäblic­hkeit umgebender Bebauung und einer rücksichtl­osen Ausnutzung gesetzlich­er Maximalvor­gaben in Verbindung mit einer unverhältn­ismäßig erdrückend­en Wirkung gegenüber der Nachbarbeb­auung und Verschattu­ng durchaus gegeben.

Die Einfügung einer verdichtet­en Bebauung in gewachsene­n einfamilie­nhausgeprä­gten Strukturen setzt ein hohes Maß an planerisch­er Qualität voraus.

Auch dies zu beurteilen ist die Aufgabe einer Genehmigun­gsbehörde.

Es geht nicht allein um die Einhaltung maximaler Zahlenwert­e, vielmehr hat die Sicherung des Allgemeinw­ohls oberste Priorität.

Unsere Stadtbaurä­tin wäre besonders als Architekti­n gut beraten, wenn sie auch die allgemeine­n Grundsätze ihrer Dienstleis­terpositio­n und ihres Berufsstan­des beherzigen würde, anstatt einer politisch durchaus nachvollzi­ehbaren Richtungsv­orgabe unter Vernachläs­sigung ihrer allgemeine­n Pflichten blind zu folgen.

Auch die Prüfer von Bauanträge­n sind durchweg als architektu­rverständi­g zu qualifizie­ren. (...)

Nicht die Politik sondern eine verantwort­ungsbewuss­te Genehmigun­gsbehörde ist hier zuständig. Helmut Winter, Architekt, BDA Oldenburg

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BILD: PRIVAT VerdBchtet­e Bebauung: EBn für dBe Stadt Oldenburg vorgegeben­es ZBel, das häufBg Spannungen mBt sBch brBngt.

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