Pornovideos als Heimarbeit?
„Natalie Hot“kämpft gegen Arbeitsverbot im bayerischen Dorf
Sie zieht sich vor der Webkamera aus und verdient damit nicht schlecht. Doch Nachbarn wollen ihr Stöhnen im Wohngebiet verbieten.
MÜNCHEN/AMPFING – Die Unschuld vom Land ist „Natalie Hot“definitiv nicht. Zwar wohnt sie in der 6000-Einwohner-Gemeinde Ampfing im beschaulichen Oberbayern. Ihr Geld verdient sie aber mit Pornovideos, erotischen Fotos sowie Auftritten auf SexMessen. Und mit freizügigen Chats im Internet, für die sich die 24-Jährige in ihrem schmucken Einfamilienhaus stöhnend vor der Webkamera auszieht – sehr zum Ärger ihrer Nachbarn.
Am Mittwoch landete der Fall vor Gericht. Und zwar vor dem Verwaltungsgericht München, denn der juristische Knackpunkt liegt im Baurecht: Die 24-Jährige hatte einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, um in demgemieteten Haus – das laut Bebauungsplan nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf – ein „Darstellungs- und Schaustellereizimmer“einzurichten. Das Landratsamt lehnte den Antrag ab und untersagte unter Androhung eines Zwangsgeldes zugleich jegliche gewerbliche Nutzung der Räume.
Dagegen zog die junge Frau nun vor Gericht, unterstützt von ihrem elf Jahre älteren Ehemann und Manager. Sie argumentieren zum einen, dass das Posieren vor der Webkamera – acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche – mit Home-Office vergleichbar sei und daher kein Gewerbe darstelle. Und wenn es ein Gewerbe sei, so müsse die Arbeit so behandelt werden wie andere kleine Betriebe in dem Gebiet, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten hatten.
Das Urteil will das Gericht den Beteiligten erst an diesem Donnerstag bekanntgeben, doch eine Tendenz hat die Kammer bereits durchsickern lassen. „Wir tendieren in Richtung einer gewerblichen Tätigkeit und betrachten das Ganze nicht mehr als vom Wohnen mitumfasst“, erklärt Richterin Andrea Breit.
Ob es eine Ausnahmegenehmigung für eine gewerbliche Nutzung des Raumes geben könnte, bleibt offen. „Wenn es eine Tätigkeit ist, von der nichts ,Beschwerdefähiges‘ nach außen dringt, wenn es so gemacht wird, dass die Nachbarn keinen Anstoß nehmen können, ist es möglicherweise auch zulässig in diesem Haus. Man muss sich dann aber auch an Begrenzungen halten“, so Breit.
Dass das klagende Paar manchmal durchaus bewusst auf Konfrontation geht, wurde im Prozess schnell deutlich. Als der Ärger mit den Anwohnern immer größer wurde, organisierte es eine SwingerParty im Keller – und lud neben Bekannten aus der PornoBranche, die mit entsprechenden Werbezügen auf den Autos anreisten, auch die Nachbarn per Flyer dazu ein.
Dass es sich nun um ein bundesweites Pilot-Verfahren um Webcam-Sex handelt, nutzt die in der Szene durchaus bekannte Porno-Darstellerin gekonnt zur Selbstvermarktung. Ihrem Kontostand hat all die Aufmerksamkeit jedenfalls nicht geschadet. Die Zahl der Stammnutzer sei gewachsen. Die Männer zahlen pro Minute zwischen einem und drei Euro an die Anbieter – mindestens ein Viertel davon fließt auf das Konto von „Natalie Hot“.