Versuchter Suizid oder Brandstiftung?
Nach Feuer in Klinik vor Gericht
WEHNEN – Wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung muss sich seit Mittwoch ein 28 Jahre alter Mann aus Oldenburg vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 1. April diesen Jahres versucht zu haben, die Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen in Brand zu setzen. Zur Tatzeit war der 28-Jährige in der psychiatrischen Klinik Patient.
Schon mehrmals hat er sich in den vergangenen Jahren dort aufgehalten, mal freiwillig, mal zwangsweise. Der Angeklagte soll unter einer psychischen Störung leiden. Mit der letzten Unterbringung in der Karl-Jaspers-Klinik soll der 28-Jährige nicht einverstanden gewesen sein. Die Anklage sieht darin ein Motiv für die Tat. Auf einer Damentoilette der Klinik hatte der Angeklagte das Feuer entfachen wollen. Dazu hatte er seine Plastikjacke angezündet.
Vor Gericht jedoch bestritt der 28-Jährige, die Absicht gehabt zu haben, die Klinik in Brand zu setzen. Ziel der Zündelei sei vielmehr gewesen, seinem Leben ein Ende zu setzen. Er habe Sorge dafür getragen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten könne, erklärte der Angeklagte. Er habe sich deshalb eine Toilette im Keller des Gebäudes ausgesucht, eine Toilette, die an allen Seiten gefliest gewesen sei. Nach Darstellung des Angeklagten sollte das ein Übergreifen des Feuers auf das Gebäude verhindern.
Und so schritt der 28-Jährige zur Tat. Was der Angeklagte offenkundig nicht bedacht hatte, war der Umstand, dass es durch die brennende Jacke zu einer enormen Rauchentwicklung kam. Diese Dämpfe habe er nicht aushalten können. Deswegen habe er den Raum verlassen müssen, so der Angeklagte. Das Feuer konnte schnell gelöscht werden. Später hatte der 28-Jährige nochmit einer Eisenstange Feuerschutztüren in der Klinik zerdeppert.
Das Verfahren wird nun am 26. Oktober fortgesetzt. Dann soll ein Psychiater über die Störung des Angeklagten Auskunft geben.