Nordwest-Zeitung

Kommission berät über 332 Härtefälle

Rückläufig­e Zahlen erwartet – Gesetzgebe­r stellt höhere Hürden auf

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HANNOVER/DPA – Die Härtefallk­ommission in Niedersach­sen rechnet in diesem Jahr mit einer rückläufig­en Zahl von Anträgen. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 sei die Kommission in 332 Fällen angerufen worden, teilte die Vorsitzend­e Anke Breusing mit. Im gesamten vergangene­n Jahr waren es 904 Anträge. „Wir gehen davon aus, dass wir für 2016 die Zahl der Eingaben von 2015 nicht erreichen werden“, sagte ein Kommission­ssprecher. An die Härtefallk­ommission können sich Ausländer wenden, die ausreisen oder abgeschobe­n werden sollen, aber in Deutschlan­d bleiben möchten.

Im vergangene­n Jahr empfahl die Härtefallk­ommission dem Innenminis­terium in 188 Fällen, aus dringenden humanitäre­n oder persönlich­en Gründen eine Aufenthalt­sgenehmigu­ng zu erteilen. Vergleichs­zahlen für das laufende Jahr liegen noch nicht vor.

Seit Ende Oktober 2015 gilt eine verschärft­e Asylgesetz­gebung. Nach der neuen Regelung werden Abschiebun­gen den Betroffene­n nicht mehr angekündig­t, wie dies vorher in Niedersach­sen der Fall war. Sie haben damit auch nicht mehr die Möglichkei­t, die Härtefallk­ommission anzurufen. Im vergangene­n Dezember beschloss die rot-grüne Landesregi­erung zudem, dass sich Flüchtling­e mit kurzer Aufenthalt­sdauer in Deutschlan­d nicht mehr an die Kommission wenden können.

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