Sozialabgaben: Gutverdiener zahlen mehr
Bemessungsgrenzen steigen
Ein Beispiel: Wer brutto 6400 Euro verdient, muss monatlich etwa 30 Euro mehr zahlen.
BERLIN/RB – Gutverdiener in Deutschland müssen sich im kommenden Jahr auf Mehrbelastungen durch Sozialabgaben einstellen. Wie nach Informationen unserer Berliner Redaktion aus einer Kabinettsvorlage für die Sitzung an diesem Mittwoch hervorgeht, sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen 2017 angehoben werden.
Ab Jahresbeginn werden demnach auf monatlich bis zu 4350 Euro Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Bisher liegt die Grenze bei bundeseinheitlich 4237,50 Euro im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen auf 6350 Euro (West) beziehungsweise 5700 Euro (Ost) steigen. Bisher lagen sie bei 6200 Euro in den alten sowie 5400 Euro in den neuen Bundesländern.
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern steigt Anfang 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent.
Unter der Annahme, dass sich die Beitragssätze zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im kommenden Jahr nicht verändern, muss ein Arbeitnehmer in Westdeutschland mit einem Bruttoverdienst von 6400 Euro nach Berechnungen unserer Berliner Redaktion monatlich rund 30 Euro mehr zahlen.