Gebühren gedeckelt
KÖLN – Für den Abschluss einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung dürfen Versicherer zwar Gebühren kassieren. Diese sind jedoch gesetzlich gedeckelt und müssen auf fünf Jahre verteilt werden. Zusätzlich dürfen Versicherer nicht einen weiteren Teil der Abschlussgebühren auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilen, entschied das OLG Köln (Az.: 20 U 201/15).