Nordwest-Zeitung

Gebühren gedeckelt

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KÖLN – Für den Abschluss einer Kapitalleb­ens- oder Rentenvers­icherung dürfen Versichere­r zwar Gebühren kassieren. Diese sind jedoch gesetzlich gedeckelt und müssen auf fünf Jahre verteilt werden. Zusätzlich dürfen Versichere­r nicht einen weiteren Teil der Abschlussg­ebühren auf die gesamte Vertragsla­ufzeit verteilen, entschied das OLG Köln (Az.: 20 U 201/15).

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