Schulbehörden prüfen Vorwürfe gegen Lehrer Glanz
Ministerium: Nehmen Antisemitismus-Verdacht ernst – „Jerusalem Post“berichtet über Fall
OLDENBURG/HANNOVER/LR/CKI – Die Schulbehörden prüfen den Vorwurf angeblich antisemitischer Aktivitäten von Christoph Glanz, Lehrer der IGS Flötenteich. Dabei gehe es darum, ob bei Aktivitäten für das Bündnis BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) „vorwerfbare Handlungen“erfolgt seien.
Bei der Prüfung seien „rechtsstaatliche Prinzipien wie die schutzwürdigen persönlichen Belange der Betroffenen und die Fürsorgepflicht gegenüber Landesbediensteten zu beachten“, erklärte ein Sprecher des Kultusministeriums. Nach Angaben des Innenministeriums sei die BDS-Kampagne allerdings kein Thema für den Verfassungsschutz, sagte der Sprecher des Kultusministeriums.
Hintergrund der Prüfung ist ein Be- richt von Glanz für die Mitgliederzeitschrift „Paed-Ol“der Lehrergewerkschaft GEW. Darin beschreibt Glanz seine Aktivitäten für die israel-feindliche Kampagne BDS. Nach massiver Kritik der Deutsch-Israelischen Gesellschaft wurde das gedruckte Heft nicht an die Mitglieder verteilt. GEWVorsitzender Heinz Bührmann entschuldigte sich für die Veröffentlichung.
Der GEW-Vorstand ist in dieser Frage allerdings zerstritten. Vorstandsmitglied Hansjürgen Otto hatte sich hinter Glanz gestellt. Es sei bedauerlich, dass die Position der BDS unterdrückt werde.
Kritiker werfen BDS vor, das Existenzrecht Israels zu leugnen und sich mit BoykottAufrufen mit Kauft-nicht-beiJuden-Parolen der Nazi-Diktatur in eine Linie zu stellen.
Mehrfach hatte die Zeitung „Jerusalem Post“über den Fall berichtet. In der Ausgabe am vergangenen Montag zitiert das Blatt das Simon Wiesenthal Center. Darin wirft ChefNazijäger Efraim Zuroff Glanz vor, er habe sich in einer Online-Petition „Juden für palästinensisches Recht auf Rückkehr“2013 als Jude ausgegeben. Dies zeige, „dass er sich seinen antisemitischen Zielen auf fanatische Art widmet“.
Das Landgericht Oldenburg fällt in Kürze ein Urteil im Streit, ob Glanz als Antisemit bezeichnet werden darf. Glanz, den Hans-Henning Adler, Vorsitzender der Linken im Rat, verteidigt, war gegen entsprechende Anschuldigungen des neugewählten SPD-Ratsmitglieds Sara Rihl vorgegangen. In einem sogenannten Versäumnisurteil (weder Rihl noch deren Verteidigung waren vor Gericht erschienen) hatte das Gericht die Bezeichnung Antisemit für unzulässig erklärt. Dagegen war Rihl vorgegangen. P@ Den umstrittenen Aufsatz von IGS-Lehrer Glanz in „Paed-Ol“lesen Sie unter bit.ly/glanz-original