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Leserbrief war auf das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme hingewiesen worden. „Dieses Gebot ist bei uns nicht nur eindeutig verletzt, sondern deutlich überschritten worden. Wir fragen uns, wie eine Genehmigungsbehörde einen solch erdrückenden Klotz genehmigen kann“, schreibt Marcus Sonnack. Die Anlieger fordern, dass der Bebauungsplan geändert wird.