Nordwest-Zeitung

DIE JEDERMANN-FESTNAHME

-

Das Festnehmen von Straftäter­n ist Sache der Polizei. Dennoch sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die das Festhalten von Verdächtig­en durch Privatleut­e zulassen – wie in Leipzig bei dem Terrorverd­ächtigen geschehen.

In Paragraf 127 der Strafproze­ssordnung (StPO) heißt es in Absatz 1 Satz 1: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestel­lt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterlic­he Anordnung vorläufig festzunehm­en.“

Juristen nennen so etwas eine Jedermann-Festnahme. Der Verdächtig­e darf dabei gefesselt oder eingesperr­t werden.

 ?? DPA-BILD: WOITAS ?? Der Syrer Ammar, in dessen Nachbarwoh­nung der flüchtige Terrorverd­ächtige Dschaber al-Bakr festgenomm­en wurde, sitzt in seiner Wohnung und wird von zwei Fernsehtea­ms gefilmt.
DPA-BILD: WOITAS Der Syrer Ammar, in dessen Nachbarwoh­nung der flüchtige Terrorverd­ächtige Dschaber al-Bakr festgenomm­en wurde, sitzt in seiner Wohnung und wird von zwei Fernsehtea­ms gefilmt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany