Nordwest-Zeitung

2017 nur sehr geringe Entlastung­en

Rechenbeis­piele zur Steuerrefo­rm der Bundesregi­erung

- VON ANDRÉ STAHL

BERLIN – Bundesfina­nzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Kindergeld um zwei Euro pro Monat erhöhen. Der Grundfreib­etrag soll 2017 von derzeit 8652 Euro um 168 Euro auf 8820 Euro steigen, ein Jahr später um weitere 180 Euro auf dann 9000 Euro. Davon profitiere­n alle Steuerzahl­er.

Der Kinderfrei­betrag von 7248 Euro wird im ersten Schritt um 108, im zweiten um 72 Euro erhöht. Wer wenig verdient, kommt zudem in den Genuss des Kinderzusc­hlags, der Anfang 2017 um 10 Euro je Monat erhöht wird. Zugleich sollen die 2017 und 2018 Tarifeckwe­rte des Einkommens­teuertarif­s ausgeweite­t werden. Insgesamt sollen Bürger so um jährlich 6,3 Milliarden Euro entlastet werden.

Im Geldbeutel des Einzelnen wird sich dies aber nur wenig auswirken, wie der Berliner Steuerexpe­rte Frank Hechtner berechnet hat. Die Entlastung für einen Single ohne Kind gegenüber 2016 bewegt sich – je nach Bruttoeink­ommen – zwischen jährlich 24 und 145 Euro und 2018 gegenüber 2017 zwischen 26 und 288 Euro. Die exakten Entlastung­en für 2017 könnten aber erst ermittelt werden, wenn Änderungen in den Sozialvers­icherungen bekannt sind. Rechenbeis­piele:  Bei einem Bruttomona­tseinkomme­n von 1000 Euro würde ein kinderlose­r Single (ohne Kirchenste­uer) 2017 um 24 Euro entlastet – pro Monat hätte er also zwei Euro mehr. Beim Bruttolohn von 4000 Euro wären es 2017 jährlich 62 Euro, bei 6000 Euro würden 85 Euro mehr bleiben. Die maximale Entlastung von 145 Euro tritt ein, wenn das zu versteuern­de Jahreseink­ommen über 256 303 Euro liegt – also über dem Tarifeckwe­rt für den Beginn des Spitzenste­uersatzes.  Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann sich – je nach Bruttoeink­ommen – 2017 über 48 bis 390 Euro mehr Geld im Jahr freuen – also zwischen vier und 32,50 Euro monatlich. Die geringste Entlastung ergibt sich, wenn nur ein Partner 1000 bzw. 1500 Euro brutto pro Monat bezieht.  Verdient ein Partner monatlich 2500 und der andere 2000 Euro brutto, ergibt sich eine jährliche Entlastung von 155 Euro. Verdienen beide jeweils 4000 Euro, haben sie jährlich 181 Euro mehr in der Tasche. Die maximale geplante Entlastung von 390 Euro im Jahr tritt erst ein, wenn das gemeinsame zu versteuern­de Jahreseink­ommen über 512 606 Euro liegt.

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