Zähes Ringen im Beluga-Prozess
Verteidigung sieht weiteren Anklagepunkt zusammengebrochen
Im Verfahren um den Zusammenbruch der Beluga-Reederei ging es um den Einstieg des US-Investors. Über den weiteren Prozessverlauf herrscht Unklarheit.
BREMEN/OLDENBURG – Um höchst komplizierte Verfahrensfragen ging es am Mittwoch im Bremer Landgericht im Prozess um den Zusammenbruch der Beluga-Reederei. Als Zeuge berichtete ein Rechtsanwalt aus einer großen Wirtschaftskanzlei, wie im Herbst 2010 der amerikanische Investor Oaktree bei Beluga eingestiegen ist.
Der Zeuge leitete drei Anwaltsgruppen innerhalb seiner Kanzlei, die von Oaktree zur Unterstützung bei der Beluga-Investition angeheuert worden war. Die Aufgabe der Berater war es, Oaktree bei den Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Beluga-Einstieg zu beraten.
Eine Besonderheit des damaligen Verfahrens, so der Zeuge, war die Tatsache, dass Oaktree erstmals eine Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen anstrebte. Dazu wurde ein besonderes Konzept entwickelt, das es dem Investor ermöglichen sollte, die Beluga-Reederei mehr und mehr unter Kontrolle zu bekommen, falls die Geschäfte nicht wie gewünscht verliefen. Oaktree strebte damals eine jährliche Rendite von mehr als 20 Prozent für das 160-Millionen-Euro-Engagement an.
Laut Anklage soll der inzwischen in Oldenburg lebende ehemalige Beluga-Reeder Niels Stolberg Oaktree durch verdeckte Tricks bei der Eigenkapitaldarstellung betrogen haben.
Diesen Vorwurf sahen die Stolberg-Verteidiger am Ende der Verhandlung am Mittwoch als nicht mehr gegeben an – fanden aber keine Zustimmung bei der Anklage, die darauf verwies, selbst wenn sich der Betrugsvorwurf nicht halten lasse, könne es ja immerhin noch um versuchten Betrug gehen.
Das zähe Ringen um die Stolberg-Pleite sorgt dafür, dass sich derzeit nicht absehen lässt, wie lange sich der Prozess vor dem Bremer Landgericht noch hinziehen wird. Der nächste Verhandlungstermin wird in zwei Wochen sein. Dann will das Gericht darlegen, wie es mit dem seit Januar laufenden Verfahren weitergehen soll. Dazu soll es ein weiteres nicht öffentliches Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten geben.
Ein erster Versuch, das Verfahren zu verkürzen, war an der Staatsanwaltschaft gescheitert. Während Richter und Verteidiger einen Teil der Anklagevorwürfe fallen lassen wollten, sah die Anklagebehörde darin einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Gerichts. Stolberg selbst sitzt inzwischen mit zunehmender Gelassenheit in dem Verfahren. Während er einen Teil der Vorwürfe freimütig zugegeben hat, weist er die Betrugs- und Untreuevorwürfe gegen ihn strikt zurück.