Edewechts Blasorchester profitiert von schweren Jungs
Das passiert mit verhängten Geldauflagen: Ministerium veröffentlicht Liste im Internet
OLDENBURGER LAND /HANNOVER – 1000 Euro in die Orchesterkasse? Einfach so? Das ist nicht schlecht. Bekommen hat das Geld das Sinfonische Blasorchester Edewecht nicht etwa für einen besonders gelungenen Auftritt.
Vielmehr kam das Geld von jemandem, der mal vor Gericht stehen sollte und dessen Verfahren gegen Zahlung einer, zuweilen stattlichen Summe, beendet wurde. „Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage“, so nennt sich das Verfahren genau. So mancher Niedersachse musste auch in diesem Jahr an eins der Gerichte im Lande entsprechende Zahlungen überweisen.
Was mit diesem Geld passiert, ist ab sofort für jeden einsehbar. Das Justizministerium in Hannover veröffentlicht im Internet eine Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, die davon profitieren.
Die Summen, die in die Kassen fließen, reichen dabei von 150 Euro („Hilfe für Litauen“der Auricher katholischen Kirchengemeinde St. Ludgerus) bis hin zur stattlichen Summe von 477 695 Euro, die auf das Konto der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in Oldenburg eingezahlt wurde.
Unter den begünstigten Einrichtungen sind auch Institutionen wie die Bückeburger Volkstanz- und Trachtengruppe Röcke (200 Euro), oder der Verband Deutscher Rettungshunde aus Langwedel (300).
Insgesamt haben im Vorjahr 14 Gerichte und 11 Staatsanwaltschaften Geldauflagen in Höhe von knapp 5,8 Millionen Euro überwiesen. Das Landgericht Oldenburg überwies rund 492000 Euro, die Oldenburger Staatsanwaltschaft rund 850000 Euro. An wen das Geld geht, entscheidet der jeweilige Richter – vor Erhebung der Anklage der Staatsanwalt.
Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz begründete die Offenlegung der Zahlen mit Transparenz: „Eine offene Kommunikation der Entscheidungsprozesse beugt Missverständnissen vor und stärkt das Ansehen der Justiz“.
Zuvor hatte es Kritik an der undurchsichtigen Spendenverteilungs-Praxis der Gerichte gegeben.