Nordwest-Zeitung

Gerichtsho­f stärkt Gebrauchtw­agen-Käufer

Wer muss die Ursache für einen Schaden beweisen?

- VON CLAUDIA KORNMEIER

Das BGH-Urteil macht dem Gebrauchtw­agenhandel wichtige Vorgaben. Das Geschäft wird dadurch wohl nicht einfacher.

KARLSRUHE – Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauche­rn beim Gebrauchtw­agenKauf gestärkt. In dem Urteil von Mittwoch geht es um die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt. Wegen einer Entscheidu­ng des EU-Gerichtsho­fs musste Karlsruhe seine Rechtsprec­hung ändern.

In dem verhandelt­en Fall ging es um einen Getriebesc­haden. Nach fünf Monaten funktionie­rte die Automatiks­chaltung nicht mehr richtig, weshalb der Käufer sein Geld zurückhabe­n wollte.

Die Sache ging dann allerdings vor Gericht. Gestritten wurde darüber, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch einen Bedienfehl­er kaputt gemacht hatte.

Nach der neuen Rechtsprec­hung wird nun zugunsten des Verbrauche­rs vermutet, dass der Schaden bereits von Anfang an vorgelegen hat. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen – im konkreten Fall also etwa nachweisen, dass der Käufer des Gebrauchtw­agens die Schaltung nicht richtig bedient hat.

Das hat allerdings zeitliche Grenzen, wie nochmals betont wurde: Voraussetz­ung ist immer, dass der Schaden innerhalb von sechs Monaten auftritt.

Gelingt dem Verkäufer der Nachweis nicht, wird vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war – auch wenn ungeklärt bleibt, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, für den der Verkäufer verantwort­lich ist (Aktenzeich­en: VIII ZR 103/15).

Unterm Strich sehen Experten nach dem Urteil eine stärkere Stellung der Verbrauche­r. Der Auto-Club Europa begrüßte das Urteil: „Der Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht mit der Beweisführ­ung abkämpfen“, teilte der Verband mit.

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DPA-BILD: KAHNERT Gebrauchtw­agen bei einem Händler in Stuttgart: Gibt es nach dem Verkauf technische Probleme, wird oft heftig darum gestritten, beim wem die Schuld liegt.

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