Gerichtshof stärkt Gebrauchtwagen-Käufer
Wer muss die Ursache für einen Schaden beweisen?
Das BGH-Urteil macht dem Gebrauchtwagenhandel wichtige Vorgaben. Das Geschäft wird dadurch wohl nicht einfacher.
KARLSRUHE – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern beim GebrauchtwagenKauf gestärkt. In dem Urteil von Mittwoch geht es um die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt. Wegen einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs musste Karlsruhe seine Rechtsprechung ändern.
In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nach fünf Monaten funktionierte die Automatikschaltung nicht mehr richtig, weshalb der Käufer sein Geld zurückhaben wollte.
Die Sache ging dann allerdings vor Gericht. Gestritten wurde darüber, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch einen Bedienfehler kaputt gemacht hatte.
Nach der neuen Rechtsprechung wird nun zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Schaden bereits von Anfang an vorgelegen hat. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen – im konkreten Fall also etwa nachweisen, dass der Käufer des Gebrauchtwagens die Schaltung nicht richtig bedient hat.
Das hat allerdings zeitliche Grenzen, wie nochmals betont wurde: Voraussetzung ist immer, dass der Schaden innerhalb von sechs Monaten auftritt.
Gelingt dem Verkäufer der Nachweis nicht, wird vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war – auch wenn ungeklärt bleibt, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, für den der Verkäufer verantwortlich ist (Aktenzeichen: VIII ZR 103/15).
Unterm Strich sehen Experten nach dem Urteil eine stärkere Stellung der Verbraucher. Der Auto-Club Europa begrüßte das Urteil: „Der Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht mit der Beweisführung abkämpfen“, teilte der Verband mit.