Polizistin versteht rumänische Beleidigung
29-Jähriger muss in Haft – Sexistische Beschimpfungen bei Tumulten am Landgericht
Der Angeklagte muss nun für zwei Monate ins Gefängnis. Eine Dolmetscherin wurde als Sachverständige geladen.
OLDENBURG – Weil er eine Polizistin auf das Übelste beleidigt hat, ist ein 29 Jahre alter Rumäne zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes hat das Landgericht am Mittwoch bestätigt. Der Angeklagte hatte die Beamtin in seiner rumänischen Muttersprache beleidigt. Die Polizistin spricht rumänisch und hatte jedes Wort verstanden. Sie hatte Anzeige erstattet.
Die Beleidigungen fanden am Rande eines großen Raubprozesses statt, der bereits am 6. Mai vergangenen Jahres mit Urteil beendet wurde. Damals war es zu tumultartigen Szenen im Landgericht gekommen. Die Urteilsbegründung musste unterbrochen werden. Die Polizei rückte an, darunter die Beamtin, die dann so übelst beleidigt worden war.
In dem damaligen Prozess musste sich auch der Bruder des Angeklagten verantworten. Der 22-jährige Bruder des Angeklagten hatte schon während des laufenden Raubprozesses die Vorsitzende Richterin und die Anklagevertreterin als „Huren“und „Schlampen“beschimpft. Er wurde damals wegen schweren Raubes in mehreren Fällen zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, der jetzige Angeklagte zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Direkt nach der Verkündung des Urteils war es damals zu den Tumulten gekommen. Die sexistischen Beleidigungen sollten vor allem die Mutter der Polizistin verunglimpfen. Das sei in unserem Kulturkreis ehrverletzend, hatte die Amtsrichterin im ersten Beleidigungs-Urteil ausgeführt.
Der Verteidiger des Angeklagten aber meinte, in Rumänien sei das anders. Deswegen hatte die Berufungskammer für Mittwoch eine Dolmetscherin für die rumänische Sprache als „Sachverständige“geladen.
Von wegen in Rumänien ist das anders: Gerade die Ehre der Mutter sei unantastbar, erklärte die Dolmetscherin. Der Angeklagte wollte also beleidigen und das auch tief. Davon war das Gericht überzeugt. In Deutschland habe sich der Angeklagte zu benehmen, verwarf die Kammer unter Vorsitz von Richter Alexander Wiebe die Berufung des 29-Jährigen.