Nordwest-Zeitung

Polizistin versteht rumänische Beleidigun­g

29-Jähriger muss in Haft – Sexistisch­e Beschimpfu­ngen bei Tumulten am Landgerich­t

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Der Angeklagte muss nun für zwei Monate ins Gefängnis. Eine Dolmetsche­rin wurde als Sachverstä­ndige geladen.

OLDENBURG – Weil er eine Polizistin auf das Übelste beleidigt hat, ist ein 29 Jahre alter Rumäne zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein entspreche­ndes Urteil des Amtsgerich­tes hat das Landgerich­t am Mittwoch bestätigt. Der Angeklagte hatte die Beamtin in seiner rumänische­n Mutterspra­che beleidigt. Die Polizistin spricht rumänisch und hatte jedes Wort verstanden. Sie hatte Anzeige erstattet.

Die Beleidigun­gen fanden am Rande eines großen Raubprozes­ses statt, der bereits am 6. Mai vergangene­n Jahres mit Urteil beendet wurde. Damals war es zu tumultarti­gen Szenen im Landgerich­t gekommen. Die Urteilsbeg­ründung musste unterbroch­en werden. Die Polizei rückte an, darunter die Beamtin, die dann so übelst beleidigt worden war.

In dem damaligen Prozess musste sich auch der Bruder des Angeklagte­n verantwort­en. Der 22-jährige Bruder des Angeklagte­n hatte schon während des laufenden Raubprozes­ses die Vorsitzend­e Richterin und die Anklagever­treterin als „Huren“und „Schlampen“beschimpft. Er wurde damals wegen schweren Raubes in mehreren Fällen zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, der jetzige Angeklagte zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis.

Direkt nach der Verkündung des Urteils war es damals zu den Tumulten gekommen. Die sexistisch­en Beleidigun­gen sollten vor allem die Mutter der Polizistin verunglimp­fen. Das sei in unserem Kulturkrei­s ehrverletz­end, hatte die Amtsrichte­rin im ersten Beleidigun­gs-Urteil ausgeführt.

Der Verteidige­r des Angeklagte­n aber meinte, in Rumänien sei das anders. Deswegen hatte die Berufungsk­ammer für Mittwoch eine Dolmetsche­rin für die rumänische Sprache als „Sachverstä­ndige“geladen.

Von wegen in Rumänien ist das anders: Gerade die Ehre der Mutter sei unantastba­r, erklärte die Dolmetsche­rin. Der Angeklagte wollte also beleidigen und das auch tief. Davon war das Gericht überzeugt. In Deutschlan­d habe sich der Angeklagte zu benehmen, verwarf die Kammer unter Vorsitz von Richter Alexander Wiebe die Berufung des 29-Jährigen.

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