Nordwest-Zeitung

SO GEHT ES WEITER MIT CETA

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Das Freihandel­sabkommen zwischen der Europäisch­en Union und Kanada geht auf die Zielgerade – zumindest dann, wenn das Bundesverf­assungsger­icht die deutsche Regierung nicht doch noch zu Widerstand zwingt. Eine Übersicht über die nächsten Wegmarken:

18. Oktober:

Bei einem EU-Ministertr­effen in Luxemburg soll auf europäisch­er Seite endgültig grünes Licht für das Abkommen gegeben werden. Dafür sind mehrere Beschlüsse vorbereite­t worden. Einer von ihnen regelt zum Beispiel, welche Teile des Abkommens bereits vor der endgültige­n Ratifizier­ung vorläufig angewendet werden dürfen.

27. Oktober:

Mit der feierliche­n Unterzeich­nung des Abkommens könnten die Verhandlun­gen zwischen der EU und Kanada endgültig enden. Geplant ist dazu ein EU-Kanada-Gipfel in Brüssel.

Nach dem 27. Oktober:

Start des Ratifizier­ungsprozes­ses. Ceta kann erst dann vollständi­g in Kraft treten, wenn zuvor die nationalen Parlamente ihre Zustimmung gegeben haben. Das Verfahren dürfte sich mindestens über ein Jahr hinziehen.

5. Dezember:

Abstimmung im Handelsaus­schuss des EU-Parlaments.

Zweite Dezemberwo­che oder dritte Januarwoch­e:

Abstimmung im EU-Parlament. Wenn die Europaabge­ordneten zustimmen, kann das Abkommen danach in großen Teilen vorläufig angewendet werden. Nur die Teile, die nicht in alleiniger EU-Kompetenz liegen, sind ausgenomme­n. Ein Beispiel sind Regelungen zu Streitigke­iten zwischen Staaten und Unternehme­n.

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