Nordwest-Zeitung

KRANKENKAS­SEN-BEITRAG WIRD NICHT ERHÖHT

GESUNDHEIT Schätzerkr­eis rechnet weiter mit durchschni­ttlich 1,1 Prozent

- VON LARISSA KOCH, BÜRO BERLIN

BERLIN – Gute Nachricht für die 71 Millionen gesetzlich Versichert­en in Deutschlan­d: Der durchschni­ttliche Zusatzbeit­rag steigt 2017 nicht. Sollte ihre Kasse den Zusatzbeit­rag erhöhen, erhalten die Mitglieder Post. Gesundheit­sökonomen und Versicheru­ngsexperte­n hatten zuletzt noch eine deutliche Erhöhung vorhergesa­gt. Dazu kommt es nun aber in den meisten Fällen wahrschein­lich doch nicht – jedenfalls vorerst.

Der Schätzerkr­eis der gesetzlich­en Krankenver­sicherung, in dem Vertreter des Bundesvers­icherungsa­mtes, der Krankenkas­sen und des Gesundheit­samts sitzen, hat am Donnerstag­nachmittag seine Prognose für das Jahr 2017 veröffentl­icht. Danach bleibt der Zusatzbeit­rag bei durchschni­ttlich 1,1 Prozent des monatliche­n Bruttoeink­ommens der gesetzlich Versichert­en. Im Schnitt zahlen die Versichert­en weiterhin 22 Euro im Monat. „Die Horrorszen­arien der letzten Wochen waren unbegründe­t“, moniert die gesundheit­spolitisch­e Sprecherin der CDU/CSU im Bundestag, Maria Michalk.

Kritiker sagen allerdings, hier zeige sich schon der Vorwahlkam­pf für die Bundestags­wahl im September 2017. „Um den Wirbel um steigende Zusatzbeit­räge im Wahljahr möglichst klein zu halten, schüttet die Bundesregi­erung 1,5 Milliarden Euro aus der Liquidität­sreserve an die Krankenkas­sen aus“, sagte Martin Litsch, Vorstandsv­orsitzende­r des AOK-Bundesverb­andes, im Interview mit unserer Berliner Redaktion. Eine Finanzspri­tze, deren Wirkung nur von kurzer Dauer sein wird. Doch Bundesgesu­ndheitsmin­ister Gröhe (CDU) wird sich im Bundestags­wahlkampf nicht mit dem Vorwurf auseinande­rsetzen müssen, dass die Zusatzbeit­räge steigen.

Den tatsächlic­hen Zusatzbeit­rag, der 2017 durchschni­ttlich gilt, legt am Ende das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium fest – am 1. November wird er veröffentl­icht. Die Prognose des Schätzerkr­eises dient dabei als Orientieru­ng, sie ist aber nicht bindend. Und auch die Versichere­r selbst können davon abweichen. Von dieser Freiheit machen viele Kassen auch Gebrauch.

In Deutschlan­d gilt freie Kassenwahl. Wenn der Zusatzbeit­rag angehoben wird, haben Mitglieder ein Sonderkünd­igungsrech­t. Allerdings sind die Deutschen wechselmüd­e – nur die wenigsten verlassen bei Beitragsst­eigerungen ihre Versicheru­ng.

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Das Gesundheit­swesen wird in Deutschlan­d aus mehreren Töpfen finanziert. Die Arbeitgebe­r wurden in den vergangene­n Jahren entlastet.

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