Nordwest-Zeitung

Mitschuld

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NÜRNBERG – Nicht nur derjenige, der mit dem Auto rückwärts einparkt, muss vorsichtig sein. Auch wer an einem parkenden Wagen vorbeifähr­t, muss das umsichtig tun. Denn passiert ein Unfall, spricht zwar immer der Anschein dafür, dass der Rückwärtsf­ahrende schuld sei. Doch der Vorbeifahr­ende kann mithaften. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerich­ts Nürnberg (Az.: 21 C 9770/15) ablesen.

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