Bosbach fordert faire Bewertung des Falls
TERROR Innenexperte sieht aber Fehleinschätzungen bei Inhaftierung von Dschaber al-Bakr
FRAGE: Herr Bosbach, der terrorverdächtige Syrer Dschaber al-Bakr hat sich in seiner Zelle in der Leipziger Justizvollzugsanstalt erhängt. Haben hier Justiz und Anstaltspersonal versagt? BOSBACH: So werden es viele sehen. Aber bei allem Unverständnis über dieses tragische Ereignis sollte man in dessen Bewertung fair bleiben: Ja, es gab offenbar Fehleinschätzungen. Aber man hat sich wohl auf die Expertise einer erfahrenen Psychologin verlassen und sah auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung in einem besonderen Haftraum als nicht gegeben an. FRAGE: Die Verantwortlichen haben vor der Presse erklärt, dass keine Suizidgefahr erkennbar war und es keine Fehler des JVA-Personals gegeben habe. Teilen Sie diese Bewertung? BOSBACH: Die Suizidgefahr war bekannt, hierauf hat wohl auch der Haftrichterin ausdrücklich hingewiesen. Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage: Warum wurde nach dem Vorfall mit der Lampe und dem Stromlosschalten der Haftzelle keine Sitzwache angeordnet? FRAGE: Warum gab es bei einem für die Terrorbekämpfung derart wichtigen Inhaftierten keine intensivere Überwachung? BOSBACH: Gute Frage! Angesichts der Bedeutung des Tatvorwurfs und der gesamten Umstände wäre eine lückenlose Überwachung des Häftlings nicht unverhältnismäßig gewesen. Und wenn Videoüberwachung und anderweitige Unterbringung nicht möglich oder nicht zulässig sind, dann eben durch eine permanente Sitzwache. FRAGE: Hätte al-Bakr nicht eigentlich in Karlsruhe beim Bundesanwalt sein müssen, weil hier der Verdacht auf eine staatsgefährdende Straftat bestand? BOSBACH: Es war wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Überstellung erfolgen sollte. Wem will man hier einen Vorwurf machen? FRAGE: Einmal mehr heißt es seitens der Sicherheitsbehörden und der Justiz, es habe keine Fehler gegeben. Kritiker sprechen dagegen von Staatsversagen. Wie bewerten Sie die Erklärungen der Verantwortlichen? BOSBACH: Die Erklärungen entsprachen zu 100 Prozent meinen Erwartungen. Auch wenn der Suizid aus mehreren Gründen wirklich tragisch ist, sind sich die Verantwortlichen sicher, dass keine Fehler gemacht wurden. FRAGE: In der JVA hat es nicht einmal einen Dolmetscher gegeben, um sich mit dem Inhaftierten zu verständigen. Ist das nicht gerade in einem solchen Fall nicht ein eklatantes Versäumnis? BOSBACH: Für das Aufnahmegespräch in der Haftanstalt ist das wohl zutreffend, aber bei der Vielzahl von Überstellungen auch von Häftlingen ausländischer Nationalität weder ein Wunder noch ein Skandal. Anders im Zuge der Verhaftung selber. Der Haftbefehl ist natürlich auf Deutsch abgefasst und muss übersetzt werden. FRAGE: Wie wichtig wären Dschaber al-Bakr und seine Aussagen für die Sicherheitsbehörden und den weiteren Anti-Terror-Kampf gewesen? BOSBACH: Was hat der Beschuldigte in der Türkei gemacht? Wen hat er dort und möglicherweise auch in Syrien getroffen? Wer waren die Drahtzieher und Hintermänner, woher stammt der Sprengstoff? Nur wenige wichtige Fragen, die man ihm jetzt nicht mehr stellen kann. Vieles ist zurzeit noch völlig unklar und muss jetzt in mühevoller Arbeit ermittelt und – wenn möglich – aufgeklärt werden.